Verfahren Landkreis Meißen Haushalt und Finanzen

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 des Landkreises Meißen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.03.2024 bis 29.03.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Gemäß § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) in Verbindung mit § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) wird der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Meißen für das Haushaltsjahr 2024 an sieben Arbeitstagen vom 11. März 2024 bis einschließlich 19. März 2024 im Internet auf dem Beteiligungsportal des Landkreises Meißen elektronisch zur Verfügung gestellt.

Einwohner und Abgabepflichtige können für die Dauer von vierzehn Arbeitstagen, beginnend mit dem Tag an dem der Entwurf elektronisch zur Verfügung gestellt wird, Einwendungen gegen den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Meißen für das Haushaltsjahr 2024 erheben. Letzter Termin zur Abgabe der Einwendungen ist der 28. März 2024. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung.

Kontaktperson

Sebastian Karch

Amtsleiter Kreiskämmerei

Tel: 03521 7253701

E-Mail: kreiskaemmerei@kreis-meissen.de  

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 76 Absatz 1 SächsGemO in Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 DSGVO und dem SächsDSG. Darüber hinaus gelten die Datenschutzbestimmungen des Sächsischen Beteiligungsportals. Diese finden Sie unter: https://www.sachsen.de/datenschutz.html#a-5242

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme (Einwendung) der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO werden die Daten im Rahmen des Verfahrens zum Erlass der Haushaltssatzung für den Landkreis Meißen für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Über Einwendungen ohne persönliche Daten kann nicht entschieden werden.

Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist:

Landkreis Meißen

Kreiskämmerei

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Landkreis Meißen

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