Innenbereichssatzung Stadt Limbach-Oberfrohna Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung Pleißa, Flurstück 293/3

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.07.2023 bis 03.08.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung

über die Aufstellung der Ergänzungssatzung für einen Bereich am Feldsteig in Limbach-Oberfrohna, Flurstück 293/3 der Gemarkung Pleißa nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB und über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung,  Bearbeitungsstand März 2023

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna hat in seiner Sitzung am 06.03.2023 die Aufstellung der Ergänzungssatzung für einen Bereich am Feldsteig der Gemeinde Limbach-Oberfrohna, Flurstück 293/3 der Gemarkung Pleißa gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungsfläche innerhalb des Satzungsgebietes umfasst einen Teil des Flurstücks 293/3 der Gemarkung Pleißa mit einer Gesamtgröße von ca. 1.500 m2 gemäß beiliegendem Lageplan.

Planungsziel ist eine geordnete Flächennutzung und städtebauliche Entwicklung im Bereich erschlossener Flurstücke mittels Baulandausweisung für den örtlichen Bedarf in Anlehnung an die vorhandene Siedlungsstruktur unter Beachtung der prägenden Baustruktur zur Wahrung des Ortsbildes.

Die Aufstellung der Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Im vereinfachten Verfahren wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin sind gemäß § 13 Abs. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht nach § 2a BauGB und die Angaben umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB entbehrlich.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

In der Sitzung am 05.06.2023 wurde der Entwurf zur Ergänzungssatzung für einen Bereich am Feldsteig in Limbach-Oberfrohna, Flurstück 293/3 der Gemarkung Pleißa, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:500 mit textlichen Festsetzungen und Begründung, Bearbeitungsstand März 2023 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 1 Monat bestimmt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 2 BauGB erfolgt durch Auslegung der Entwurfsunterlagen der Ergänzungssatzung für einen Bereich am Feldsteig in Limbach-Oberfrohna, Flurstück 293/3 der Gemarkung Pleißa, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab M 1:5.00 mit textlichen Festsetzungen und Begründung, Bearbeitungsstand März 2023

vom 03.07.2023 bis einschließlich 03.08.2023

zu folgenden Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, Zimmer F112

Montag:         9:00 - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag:       9:00 - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag:  9:00 - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag:          9:00 - 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme durch jedermann.

Zusätzlich können die vollständigen Planunterlagen auf der Internetseite (Mandanten - Beteiligungsportal) der der Stadt Limbach-Oberfrohna unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/limbach-oberfrohna/beteiligung/ aktuelle-themen sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf der Ergänzungssatzung als Stellungnahme schriftlich eingereicht oder während der angegebenen Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.

Limbach-Oberfrohna, den  13.06.2023

gez.Gerd Härtig                                                                                   

Oberbürgermeister

Anlage:  Geltungsbereich Ergänzungssatzung

Kontaktperson

Angelika Spangenberg

Fachbereich Stadtetnwicklung / SG Stadtplanung

Rathausplatz 1

09212 Limbach-Oberfrohna

a.spangenberg@limbach-oberfrophna.de

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