Bebauungsplan Stadt Limbach-Oberfrohna Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Rußdorf II"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.10.2022 bis 18.11.2022
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Planzeichnung

                                                        Bekanntmachung

über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Rußdorf II“ sowie die Auslegung des Vorentwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Rußdorf II“ einschließlich Begründung und Umweltbericht

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2022 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Be-bauungsplan „Solarpark Rußdorf II“ gefasst und den Vorentwurf zum vorhabenbe-zogenen Bebauungsplan „Solarpark Rußdorf II“ einschließlich Begründung und Umweltbericht als unselbständigen Teil der Begründung (Stand 07/2022) gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Rußdorf II“ umfasst die Flurstücke der Gemarkung Rußdorf 523/1, 522 anteilig und 109 (Wirtschaftsweg) teilweise mit einer Größe von ca. 3,62 ha gemäß beiliegendem Lageplan.

Planungsziel ist die Entwicklung von Flächen zur Erhöhung des Anteils erneuerba-rer Energien zur Sicherung des Energiebedarfs, die Erzeugung von umweltfreund-lichem Solarstrom und somit eine Reduzierung des Anteils fossiler Ernergiegewin-nung und die damit verbundene Reduzierung des CO2 Ausstoßes sowie die Siche-rung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden von der Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad zur Umweltprüfung aufgefordert.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung des Vorentwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Rußdorf II“ einschließlich Begründung und Umweltbericht ((Stand 07/2022), in der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, Zimmer F112 vom

                                   21. Oktober 2022 – 18. November 2022

zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme durch jedermann:

                    Montag. 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr

                    Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr

                    Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 – 15.30 Uhr

                    Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr

Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite (Mandanten-Beteiligungsportal) der Stadt Limbach-Oberfrohna unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/limbach-oberfrohna/beteiligung/ aktuelle-themen sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung ge-geben. Es können von jedermann während der Auslegungsfrist Anregungen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie dessen Begründung mit Umweltbericht schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweis bezüglich der Lageentwicklung während der COVID-19-Pandemie:

Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG – in Kraft bis 31.12.2022), folgende Regelung: Sollten aufgrund der Lageentwicklung die Unterlagen am genannten Auslegungsort nicht einsehbar sein, wird gemäß § 3 PlanSiG auf die oben genannte Internet-adresse der Kommune sowie das Zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen hingewiesen, wo die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes jederzeit einsehbar sind.

Sollte aufgrund der Lageentwicklung die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift nicht möglich sein, wird gemäß § 4 PlanSiG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen auch in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse stadtentwick-lung@limbach-oberfrohna.de bzw. im o.g. Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen abgegeben werden können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S.1 Buchst. c und e DS-GVO in Verbindung mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Die Bekanntmachung ist auf der Homepage der Stadt Limbach-Oberfrohna unter www.limbach-oberfrohna.de Aktuelles / Bekanntmachungen / Amtliche Bekannt-machungen zu finden.

Limbach-Oberfrohna, den 29.09.2022

Gerd Härtig Oberbürgermeister

Anlage: Lageplan des Geltungsbereichs Stand 07/2022 (unmaßstäbliche Verkleinerung)

Kontaktperson

Datenschutzerklärung

siehe Anlage

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