Bebauungsplan Stadt Limbach-Oberfrohna Erneute Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Wohnpark "Sonnenwinkel" Hohensteiner Straße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.10.2020 bis 23.11.2020
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Auszug geänderte Planzeichnung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wohnpark "Sonnenwinkel" Hohensteiner Straße

Bekanntmachung

der erneuten öffentlichen Auslegung geänderter Planunterlagen des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Wohnpark „Sonnenwinkel“ Hohensteiner Straße

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.September 2020 die geänderten Planunterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Wohnpark „Sonnenwinkel“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) der Begründung mit Umweltbericht als separat unselbständigen Teil der Begründung im vorliegenden Stand 10.08.2020 sowie des Vorhaben und Erschließungsplans mit Freianlagengestaltung, Stand 07.08.2020 einschließlich Erläuterungsbericht und vorhabenbezogener Objektplanung gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans basiert auf einer geänderten Verkehrserschließung sowie einer geänderten Oberflächenwasserrück-haltung und stellt eine wesentliche Änderung der Grundzüge der bisherigen Planung dar.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durch Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Wohnpark „Sonnenwinkel“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung mit Umweltbericht als separat unselbständigen Teil der Begründung im vorliegenden Stand 10.08.2020 sowie dem Vorhaben und Erschließungsplan mit Freianlagengestaltung, Stand 07.08.2020 einschließlich Erläuterungsbericht in der Zeit vom

23.Oktober 2020 bis einschließlich 23.November 2020

in der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna, Zimmer F 112 zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme durch jedermann:

                        Montag:         9.00 - 12.00 Uhr  und  13.00 - 15.30 Uhr

                        Dienstag:      9.00 - 12.00 Uhr  und  13.00 - 18.00 Uhr                      

                        Donnerstag:  9.00 - 12.00 Uhr  und  13.00 - 15.30 Uhr

                        Freitag:          9.00 - 12.00 Uhr.

Bestandteil der Planentwurfsunterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts und der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB.

Die vollständigen Planentwurfsunterlagen können auf der Internetseite (Mandanten-Beteiligungsportal) der Stadt Limbach-Oberfrohna unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/limbach-oberfrohna/beteiligung/ aktuelle-themen sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

  1. Umweltbericht zur Planung, dieser als unselbständiger Teil der Begründung mit Stand 10.08.2020,
  2. Vorhaben- und Erschließungsplan Aussagen zur Geologie und Hydrologie mit Stand 07.08.2020 sowie Regenwasserberechnung mit Stand 18.10.2019 und Voruntersuchung zur Regenrückhaltung Stand 19.06.2020,
  3. Wesentliche Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild  geprüft.

Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts und der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 und  der förmlichen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 BauGB verfügbar:

Art der vorhandenen Information:

Schutzgut Mensch/ Immissionschutz

Kernpunkte der Bearbeitung

  • Geplante Nutzung hat keine Störwirkungen auf benachbarte Nutzungen
  • Lärmeinwirkungen durch die Hohensteiner Straße S 242

Stellungnahmen des Landratsamtes Zwickau vom 19.10.2015 und 27.02.2017 SG Immissionsschutz

Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen zum vorgelegten vorhabenbezogenen Bebauungsplan keine Bedenken.

Die Wohngebäude werden ca. 40m von der Straße zurückgesetzt eingeordnet. Parkhaus und Mehrzweckgebäude im Bereich der Hohensteiner Straße tragen zur Lärmminderung bei.

Schutzgut Boden / Bodenschutz

Kernpunkte der Bearbeitung

  • Beschreibung der Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
  • Schutz des Mutterbodens
  • Abbruch der Industriebrache

Stellungnahmen des Landratsamtes Zwickau vom 19.10.2015, 27.02.2017 und  01.08.2017 SG Abfall, Altlasten, Bodenschutz

Abbruch und Entsorgung der Gewerbebrache sind entsprechend dem vom LRA Zwickau bestätigten Abrisskonzept vorzunehmen.

Abrisskonzept des Büros Hartung und Löffler vom 03.08.2012

Bestätigung durch LRA Zwickau vom 12.11.2012

Bei bisher unbebauten Flächen ist der Mutterboden vor Beginn der Baumaßnahmen separat zu gewinnen.

Schutzgut Wasser / Wasserschutz

Kernpunkte der Bearbeitung

  • Beschreibung der Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
  • Ermittlung der versiegelten Flächen
  • Aussagen zur Oberflächenwasserableitung

Stellungnahme des Landratsamtes Zwickau vom 19.10.2015 und 27.02.2017 SG Wasser

Die Abwasserentsorgung ist mit dem zuständigen Abwasserzweckverband abzustimmen. Eine gedrosselte Ableitung des Oberflächenwassers in den Vorfluter ist erforderlich.

Stellungnahme des Zweckverbandes Frohnbach vom 23.09.2015 und 24.01.2017

Eine gedrosselte Ableitung des Oberflächenwassers in den Pleißenbach mit Anlage eines Regenrückhalteteiches im Plangebiet wird gefordert.

Für das Vorhaben wurde eine Erschließungsplanung durch die SLG Chemnitz vom 17.05.2016 erstellt, die die Drosselung des Oberflächenwassers durch einen Regenrückhalteteich beinhaltet und Bestandteil der Planunterlagen ist.

Schutzgut Pflanzen und Tiere / Naturschutz

Kernpunkte der Bearbeitung

  • Darstellung des Schutzgutes nach Naturschutzrecht
  • Beeinflussung der Schutzgüter durch das Vorhaben
  • Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände entsprechend § 44 BNatSchG
  • Festsetzung von Ersatzmaßnahmen
  • Waldumwandlung

Stellungnahmen des Landratsamtes Zwickau vom 20.02.2015, 19.10.2015 und 27.02.2017 SG Naturschutz

Beseitigung von Gehölzen und Abriss der Industriebrache nur außerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten, artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen für Vögel wegen beseitigter Baumhöhlen und für Fledermäuse wegen Abriss von brachgefallenen Gebäuden, Schaffung eines Fledermaus- Winterquartiers, Beantragung einer Waldumwandlungserklärung.

Stellungnahmen des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 14.10.2015 und 22.02.2017

Beachtung des angrenzenden Lebensraums „Limbacher Teichgebiet“ mit hoher avifaunistischer Bedeutung

Im Plangebiet erfolgt die Erhaltung und Neupflanzung von Gehölzen. Die Festsetzung von Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen zum Artenschutz wird im BBP vorgenommen.

Der Waldersatz erfolgt außerhalb des Plangebietes auf Flächen im Landkreis Zwickau und im Erzgebirgskreis.

Schutzgut Klima / Klimaschutz

Kernpunkte der Bearbeitung

  • Betrachtung der Beeinträchtigung des Schutzgutes

Es sind keine wesentlichen Auswirkungen auf das Klima zu erwarten.

Schutzgut Landschaftsbild

Kernpunkte der Bearbeitung

  • Ausschluss von Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaftsbild
  • Auswirkungen auf den Siedlungsrand

Die grünordnerischen Festsetzungen zur Erhaltung der Hecke, des Restwaldbestandes und von Einzelbäumen sowie die Festsetzung zur Begrünung im Plangebiet stellen die Einbindung in den Landschaftsraum und die Ausbildung des Siedlungsrandes sicher.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Kernpunkte der Bearbeitung

  • Auswirkungen des Vorhabens auf Kulturgüter

Im Plangebiet sind keine Kulturdenkmale entsprechend SächsDSchG vorhanden. Bei Bau- und Erschließungsmaßnahmen ist die Meldepflicht bei archäologischen Funden zu beachten.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum geänderten Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna, Zimmer F 112 vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von  Bedeutung ist. Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Hinweis:

Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 03722/78310 oder per E-Mail an stadtentwicklung@limbach-oberfrohna.de möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 03722/ 78310 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse an stadtentwicklung@limbach-oberfrohna.de abgegeben werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S.1 Buchst. c und e DS-GVO in Verbindung mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Die Bekanntmachung ist auf der Homepage der Stadt Limbach-Oberfrohna unter  www.limbach-oberfrohna.de Aktuelles/ Bekanntmachungen/ Amtliche Bekanntmachungen zu finden.

Limbach-Oberfrohna, den 05.10.2020

Dr. Jesko Vogel

Oberbürgermeister                                                 Siegel

Anlage: Lageplan Geltungsbereich des B-Plans (unmaßstäbliche Verkleinerung)

Kontaktperson

Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna

Rathausplatz 1

09212 Limbach-Oberfrohna

Fachbereich IV - Stadtentwicklung

SG Stadtplanung

Frau Angelika Spangenberg

Tel.: 03722-78310

E-Mail: a.spangenberg@limbach-oberfrohna.de

Datenschutzerklärung

Information zur Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung

Für die Datenverarbeitung Verantwortliche:Stadt Limbach-Oberfrohna
Rathausplatz 1
09212 Limbach-Oberfrohna
Telefon: (03722)78-0
E-Mail: post@limbach-oberfrohna.de
 

Organisationseinheit: Stadtentwicklung

Den Datenschutzbeauftragten der Verantwortlichen können Sie erreichen unter:

Telefon:         (03722) 78-242
E-Mail: datenschutz@limbach-oberfrohna.de

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 BauGB. 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zum Zweck der gesetzlich bestimmten Dokumentationspflicht des Bauleitverfahrens und zur Information über das Ergebnis der Prüfung fristgerecht abgegebener Stellungahmen

Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an folgende Stellen:

  • das mit der Planung beauftragte Planungsbüro, Sachverständige
  • Behörden in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben (Kommunalaufsicht / Genehmigungsbehörde Landkreis)
  • ggf. Gerichte.

Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt 30 Jahre ab In Kraft treten des Bebauungsplans.

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:  

-  Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15  Datenschutz-Grundverordnung)

-  Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)

-  Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)

-  Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)

-  Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)

Entsprechende Anträge sind an die Verantwortlichen zu richten.

Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Aufsichtsbehörde ist der

Sächsische Datenschutzbeauftragte

Kontor am Landtag

Devrientstraße 1

01067 Dresden

Gemäß § 3 BauGB Abs.2 Satz 4 sind fristgerecht abgegebene Stellungnahmen zu prüfen; das Ergebnis ist mitzuteilen. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung vorhabenbezogener BPlan
  • Planzeichnung Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Begründung vorhabenbezogener BPlan
  • Erläuterungen Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Umweltbericht
  • Stellungnahme Landesdirektion Sachsen 2017-02-28
  • Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz 2015-10-14
  • Stellungnahme PV-Chemnitz 2017_02_22
  • Stellungnahme Landratsamt Umweltamt 2015-02-20
  • Stellungnahme Landratsamt Kreisentwicklung 2015-10-19
  • Stellungnahme Landratsamt Kreisentwicklung 2017-02-27
  • Stellungnahme Landratsamt Forstbehörde 2017-02-07
  • Regenwasserberechnung
  • Voruntersuchung Regenwasserrückhaltung
  • Stellungnahme Zweckverband Frohnbach 2015-09-23
  • Stellungnahme ZV Frohnbach 24-01-2017
  • A-E-Konzept 03-08-2012
  • Stellungnahme AEK-LRA 2012_11_12
  • Stellungnahme LRA-Altlasten01-08-2017

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