Verfahren Stadt Limbach-Oberfrohna Verkehr und Mobilität

Bekanntmachung des Beschlusses zum Lärmaktionsplan (3. Stufe)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.09.2018 bis 03.09.2018
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Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.09.2018 (Beschlussvorlage 174/2018) den Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen gemäß § 47d BImSchG in Form der Berichterstattung an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) auf Basis der Lärmkartierung 2017 für die Hauptverkehrsstraßen beschlossen. Dieser Beschluss erfolgte unter Abwägung der im Auslegungszeitraum des Entwurfes eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange.

Der Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen kann zur dauerhaften öffentlichen Einsichtnahme für Jedermann in der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1 in 09212 Limbach-Oberfrohna, während folgenden Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag:          09.00 - 12.00 Uhr 

Dienstag:        09.00 - 12.00 Uhr  und  13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag:    09.00 - 12.00 Uhr  und  13.00 - 15.30 Uhr

Freitag:           09.00 - 12.00 Uhr

 im Fachbereich Stadtentwicklung / Stadtplanung, Zimmer F112 eingesehen werden.

Zusätzlich können die vollständigen Unterlagen im genannten Zeitraum über die Internetseite (Mandanten-Beteiligungsportal) der Stadt Limbach-Oberfrohna unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/limbach-oberfrohna/beteiligung/aktuelle-themen sowie auf der Homepage der Stadt www.limbach-oberfrohna.de unter der Rubrik Infos & Bekanntmachungen/ Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

Limbach-Oberfrohna, 04.09.2018

 

Dr. Jesko Vogel

Oberbürgermeister                                                

Kontaktperson

Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna

Fachbereich IV - Stadtentwicklung/ SG Stadtplanung

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung_2018-09-04_LAP_L-O
  • Endbericht_LAP_L-O_Stand_2018-08

Informationen

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