Bebauungsplan Stadt Limbach-Oberfrohna Beschluss

Bebauungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet Süd" mit integriertem Grünordnungsplan

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 02.09.2019 bis 02.09.2019
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Planzeichnung Bebauungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet Süd"

Bekanntmachung des Beitrittsbeschlusses zur erteilten Genehmigung mit Auflagen (AZ: 621.41.01455) zum Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Süd“ mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna

Der Stadtrat der Stadt Limbach-Oberfrohna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. März 2019 den Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Süd“ mit integriertem Grünordnungsplan bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) im Maßstab 1:1.000 und den textlichen Festsetzungen (Teil B), jeweils in der Fassung vom 11. März 2019 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan in der Fassung vom 11. März 2019 wurde gemäß Stadtratsbeschluss gebilligt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Plan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Das Landratsamt des Landkreises Zwickau hat mit Schreiben vom 27. Juni 2019 die Genehmigung mit Auflagen (AZ: 621.41.01455) für die Satzung des Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbegebiet Süd“ gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt.

Der Stadtrat der Stadt Limbach-Oberfrohna ist in seiner öffentlichen Sitzung am 02. September 2019 den Auflagen zur Genehmigung des Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbegebiet Süd“ durch Beitrittsbeschluss beigetreten. Die Planunterlagen wurden entsprechend den Auflagen überarbeitet.

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird die Erteilung der Genehmigung hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Alle Interessierten können den genehmigten Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10a BauGB ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, Haus F im Fachbereich Stadtentwicklung, Zimmer F 112 während der Öffnungszeiten der Verwaltung

            Montag:                    9:00 – 12:00 Uhr

            Dienstag:                  9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

            Donnerstag:              9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

            Freitag:                     9:00 – 12:00 Uhr

einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Zusätzlich kann der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 2 BauGB auf dem Mandanten-Beteiligungsportal der Stadt Limbach-Oberfrohna unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/limbach-oberfrohna/startseite sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich ist demnach

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
    wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
    Auf die Vorschriften des § 44 Abs.3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach  §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Limbach-Oberfrohna, den 04.11.2019
 
gez.
Dr. Jesko Vogel
Oberbürgermeister                                                                           Siegel

Kontaktperson

Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna

Fachbereich IV - Stadtentwicklung/ SG Stadtplanung

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