Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.09.2018 (Beschlussvorlage 174/2018) den Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen gemäß § 47d BImSchG in Form der Berichterstattung an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) auf Basis der Lärmkartierung 2017 für die Hauptverkehrsstraßen beschlossen. Dieser Beschluss erfolgte unter Abwägung der im Auslegungszeitraum des Entwurfes eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange.
Der Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen kann zur dauerhaften öffentlichen Einsichtnahme für Jedermann in der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1 in 09212 Limbach-Oberfrohna, während folgenden Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
im Fachbereich Stadtentwicklung / Stadtplanung, Zimmer F112 eingesehen werden.
Zusätzlich können die vollständigen Unterlagen im genannten Zeitraum über die Internetseite (Mandanten-Beteiligungsportal) der Stadt Limbach-Oberfrohna unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/limbach-oberfrohna/beteiligung/aktuelle-themen sowie auf der Homepage der Stadt www.limbach-oberfrohna.de unter der Rubrik Infos & Bekanntmachungen/ Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
Limbach-Oberfrohna, 04.09.2018
Dr. Jesko Vogel
Oberbürgermeister
Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna
Fachbereich IV - Stadtentwicklung/ SG Stadtplanung