Innenbereichssatzung Stadt Lengenfeld Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung nach § 34 IV Satz 1 Nr. 3 BauGB "Rodewischer Straße", Ortsteil Abhorn

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.12.2023 bis 12.01.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Lengenfeld

über die Aufhebung des Satzungsbeschlusses Nr. 30/2023 vom 06.03.2023 zum Bebauungsplan Nr. 22 „Rodewischer Straße“, Ortsteil Abhorn,

über die Fortführung des Verfahrens als Ergänzungssatzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB),

über den Entwurf der Ergänzungssatzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) „Rodewischer Straße“, Ortsteil Abhorn sowie über

die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung „Rodewischer Straße“, Ortsteil Abhorn gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie zur Beteiligung der von der Planung berührten Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 13 Abs. 2, Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Lengenfeld stimmte in seiner öffentlichen Sitzung am 16.10.2023 der Aufhebung des Satzungsbeschlusses Nr. 30/2023 vom 06.03.2023 zum Bebauungsplan Nr. 22 „Rodewischer Straße“, Ortsteil Abhorn bestehend aus dem zeichnerischen Teil (M 1:1000), dem textlichen Teil und der Begründung vom 17.02.2023, aufgestellt im inzwischen für rechtswidrig erklärten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) (Beschlussnummer 102/2023) zu. Dieser Aufhebungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die Fortführung des Verfahrens als Ergänzungssatzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom Stadtrat der Stadt Lengenfeld in seiner öffentlichen Sitzung am 16.10.2023 (Beschlussnummer 102/2023) beschlossen. Die Fortführung des Verfahrens als Ergänzungssatzung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Stadtrat der Stadt Lengenfeld stimmte ebenfalls dem Entwurf zur Ergänzungssatzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) „Rodewischer Straße“, Ortsteil Abhorn, Fassung vom 06.10.2023, bestehend aus dem zeichnerischen Teil (M 1:1000) und dem textlichen Teil in seiner öffentlichen Sitzung am 16.10.2023 unter der Beschlussnummer 102/2023 zu. Die Begründung in der Fassung vom 06.10.2023 einschließlich der Anlagen wurden gebilligt. Der Beschluss zum Satzungsentwurf wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Stadtrat der Stadt Lengenfeld bestimmte in seiner öffentlichen Sitzung am 16.10.2023 mit Beschlussvorlage 102/2023 die Entwurfsunterlagen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie zur Beteiligung der von der Planung berührten Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 13 Absatz 2, Satz 1 Nummer 3 Baugesetzbuch (BauGB). Der Auslegungsbeschluss wird hiermit nach § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Das beschleunigte Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) ist gemäß Urteil des BVerwG vom 18.07.2023, Az. 4 CN 3.22 unvereinbar mit Europarecht und wurde damit ab Entscheid auch für den in der Genehmigungsphase befindlichen Bebauungsplan Nr. 22 „Rodewischer Straße“, Ortsteil Abhorn unanwendbar. Zur Begründung führte das BVerwG aus, dass § 13b BauGB die Überplanung von Außenbereichsflächen außerhalb des Siedlungsbereiches auf der Grundlage einer unzulässigen Typisierung ohne Umweltprüfung zulässt und bei den so umschriebenen Plänen können erhebliche Umweltauswirkungen nicht in jedem Fall ausgeschlossen werden. Daraufhin musste der Antrag auf Genehmigung zurückgezogen werden. 

In Abstimmung mit dem Landratsamt Vogtlandkreis und dem privaten Grundstückseigentümer wurde übereingekommen, das Verfahren als Ergänzungssatzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) rechtskonform fortzuführen. Damit soll die Baurechtschaffung rechtssicher zum Abschluss gebracht werden.

Das angestrebte, städtebauliche Ziel dieser Satzung ist es, den Ortsteil Abhorn effizient und kompakt weiterzuentwickeln, attraktive Baugrundstücke in verkehrsgünstiger Lage bereitzustellen und Wohneigentum, insbesondere für Familien zu bilden und zu fördern. Damit einhergehend sollen soziale stabile Bevölkerungsstrukturen in der Stadt Lengenfeld erhalten, gestützt und geschaffen werden. Die Entwicklung kompakter Siedlungsbereiche und Ortskerne tragen dabei zur Umsetzung der gemeindlichen Entwicklungsleitlinien der Stadt Lengenfeld bei.

Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB weiter durchgeführt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Gemäß § 1a BauGB sind für den Eingriff in den Naturhaushalt Ausgleichsmaßnahmen entsprechend der Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu erbringen. Aussagen dazu sind in dem Entwurf der Satzung in der Fassung vom 06.10.2023 getroffen.

Die Entwurfsunterlagen der Ergänzungssatzung „Rodewischer Straße“, Ortsteil Abhorn bestehend aus dem zeichnerischen Teil (M 1:1000) und dem textlichen Teil sowie der Begründung in der Fassung vom 06.10.2023 einschließlich der Anlagen liegen in der Zeit

vom   07.12.2023   bis   12.01.2024

in der Stadtverwaltung Lengenfeld, Hauptstraße 1, Zimmer 308, 08485 Lengenfeld während der Dienstzeiten:     

                                    Montag           9.00 bis 12.00 Uhr

                                    Dienstag         9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

                                    Donnerstag     9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr

                                    Freitag            9.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Bitte beachten Sie die besonderen Öffnungszeiten in der 52. Kalenderwoche.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Entwurfsunterlagen werden im oben genannten Zeitraum im Internet auf der Seite der Stadt Lengenfeld www.stadt-lengenfeld.de unter der Rubrik „Bürgerservice - Stadtentwicklung – Stadtplanung -Bauleitplanung“ eingestellt sowie über das Zentrale Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Sollte im Falle einer neuerlichen Zugangsbeschränkung der Stadtverwaltung (Rathaus) aufgrund der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Baugesetzbuches nicht möglich sein, so gilt für die Beteiligung das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG). Entsprechend § 3 Abs. 1 PlanSiG wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

In begründeten Fällen können die Unterlagen auch dann weiterhin in der Stadtverwaltung Lengenfeld, Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld eingesehen werden (§ 3 Abs. 2 PlanSiG).

Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 037606 305-11 oder 037606 305-41 oder per E-Mail unter bauamt@stadt-lengenfeld.de ist dafür notwendig.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich unter o. g. Adresse oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Im Falle einer neuerlichen Zugangsbeschränkung der Stadtverwaltung ist die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift unter der o. g. Bedingung einer Voranmeldung möglich. Darüber hinaus können Stellungnahmen in elektronischer Form bei der Beteiligung per E-Mail unter bauamt@stadt-lengenfeld.de oder über das Zentrale Landesportal unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de abgeben werden (§ 4 Abs. 2 PlanSiG).

Zeitgleich werden die von der Planung berührten Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 13 Abs. 2 Satz 1, Nr. 3 BauGB beteiligt.

Datenschutz:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Lengenfeld in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Lengenfeld, den 16.11.2023                        

Bachmann, Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Lengenfeld

Bauamt

Frau Ullrich

Hauptstraße 1

08485 Lengenfeld

Tel: 037606 305 42

Fax: 037606 305-46

E-Mail: k.ullrich@stadt-lengenfeld.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO)

Auf Grundlage der Artikel 13 und14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die wesentlichen Inhalte der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bauleitplanverfahren.

 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Stadt Lengenfeld

vertreten durch den Bürgermeister Volker Bachmann

Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld

Tel.: 037606 305-0

E-Mail: info@stadt-lengenfeld.de

2. Beauftragter für den Datenschutz:

Stadt Lengenfeld

Herr Thomas Grenzendörfer

Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld

E-Mail: info@stadt-lengenfeld.de

3. Stelle der Datenverarbeitung

Stadtverwaltung Lengenfeld

Bauamt

Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld

Tel. 037606 305-40

E-Mail: bauamt@stadt-lengenfeld.de

4. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens „Änderungsbebauungsplan zum Bebauungsplan Nr. 7, Allgemeines Wohngebiet „Hauptmannsgrüner Straße“ Ortsteil Irfersgrün.

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

5. Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentli­chen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 4 Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB), insbesondere § 3 BauGB.

6. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

 7. Empfänger von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Stadt-, Stadtteil- und Ortschaftsräte zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • höheren Verwaltungsbehörden im Rahmen der Genehmigung nach § 10 BauGB oder zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen
  • Dritten, die im Auftrag der Stadtverwaltung in das Planverfahren einbezogen sind

8. Dauer der Speicherung

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Aufbewahrung der Verfahrensakten der Bauleitpläne.

Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden Ihre personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

9. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO die Rechte:

  1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
  2. Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
    (Artikel 16 DSGVO).
  3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.
  4. Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 Bst. b, c und d DSGVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
  5. Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).
  6. Widerrufsrecht: Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Einwilligung betroffener Personen, Artikel 6 Abs. 1 Bst. a) DSGVO, können die betroffenen Personen diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Stadt Lengenfeld widerrufen (Artikel 7 Abs. 3 DSGVO). Sie können den Widerruf postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Lengenfeld übermitteln.
  7. Beschwerderecht: Sie haben ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, Artikel 77 DSGVO. Eine derartige Beschwerde können Sie beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.

Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postanschrift:                Hausanschrift:

Postfach 11 01 32          Devrientstraße 5

01330 Dresden              01067 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: www.datenschutz.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Anlagen

Informationen

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