Flächennutzungsplan Stadt Leipzig Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplan-Änderung für den Bereich „Energiestandort Lausen“, Leipzig-West

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.07.2022 bis 22.08.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Energiestandort Lausen (fett umrandet) mit Bereich der 6. Änderung (schraffiert dargestellt); Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat am 16.06.2022 den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Energiestandort Lausen“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Er ist im Stadtplanungsamt, Zimmer 498 niedergelegt und kann zu den unten genannten Zeiten für die Dauer von zwei Wochen kostenlos eingesehen werden.

Das Plangebiet befindet sich in Leipzig-West, im Ortsteil Lausen-Grünau zwischen Gerhard-Ellrodt-Straße und Lausner Weg (entsprechend kartenmäßiger Darstellung).

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 459 „Energiestandort Lausen“. Die Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan von einer bisher als Fläche für Landwirtschaft dargestellten und genutzten Fläche zur Darstellung als Fläche für Versorgungsanlagen für Fernwärme ist planungsrechtliche Voraussetzung für die angestrebte Errichtung der Solarthermieanlage.

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung, die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 12.07.2022 bis 22.08.2022

im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, im Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 - 499, während der Dienststunden                    

Mo/Mi              8:00 Uhr – 15:00 Uhr                        

Di/Do              8:00 Uhr – 16:00 Uhr            

Fr                    8:00 Uhr – 12:00 Uhr

zur Einsicht öffentlich ausgelegt.      

Die gesamten Planunterlagen können zusätzlich über die Webseite der Stadt Leipzig unter www.leipzig.de/bauleitplanung-aktuell sowie über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de und im Stadtbüro, Burgplatz 1 (Zugang über Markgrafenstraße 3), 04109 Leipzig, Öffnungszeiten Mo bis Fr 14 – 18 Uhr eingesehen werden.

Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Beschluss im Internet über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abzurufen unter https://ratsinfo.leipzig.de (Vorlage Nr. VII-DS-06964).

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennnutzungsplanes unberücksichtigt bleiben (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB). Sofern Sie eine schriftliche Stellungnahme abgeben, richten Sie diese bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig. Es wird darauf hingewiesen, dass Vereinigungen im Sinne des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren mit allen Einwendungen ausgeschlossen sind, die sie im Rahmen der Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können (§3 Abs. 3 BauGB).

Die in den vorliegenden Stellungnahmen genannten voraussichtlichen Umweltauswirkungen beziehen sich insbesondere auf folgende Aussagen und Hinweise:

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zu Boden/Wasser (Beschaffenheit des Bodens und allgemeine Hinweise zur Hydrogeologie)
  • Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen zu Boden (landwirtschaftlich hochwertige Nutzfläche mit einer Bodenwertzahl über 50 führt zu Zielabweichungsverfahren aufgrund abweichender Nutzung)
  • Landesdirektion Sachsen zu Boden/Altlasten (landwirtschaftliche Nutzfläche mit einer Bodenwertzahl über 50 führt zu Zielabweichungsverfahren aufgrund abweichender Nutzung, Standort Umspannwerk Lausen ist im Sächsischen Altlastenkataster erfasst und saniert, belasteter Erdaushub kann jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden)
  • Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer zu Pflanzen (Vermeidung der Zufahrten zur landwirtschaftlich genutzten Fläche über Wurzelbereiche von geplanten Saumgesellschaften), zu Tieren (Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechse, reptilienfreundliche Pflanzenarten)
  • Stadt Leipzig, Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz zu Fläche (Flächenkonkurrenz zu anderen Nutzungen)
  • Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz zu Menschen (Bedenken gegenüber Blend- und Störwirkungen der Anlagen auf die empfindlichen Nutzungen im Umfeld des Plangebietes), zu Boden/Wasser (Verdichtung des Bodens durch Rammen der Pfähle in den Boden, ungleichmäßige Verteilung von Regenwasser im Boden und Veränderungen im Bodenhaushalt), zu Tieren (Nachweis von 28 Vogelarten, Funktionalität des Lebensraumes, v.a. für Gebüschbrüter, geringes Besiedlungspotenzial für Fledermäuse und Höhlenbrüter sowie Empfehlung von Maßnahmen zur Ansiedlung, besondere Bedeutung des nördlichen Bereiches der alten Bahnstrecke/Fernwärmetrasse und konfliktbeladener Eingriff aufgrund Vorkommen von geschützten Arten (Zauneidechse, Brutvögel, Wildbienen, Blauflügelige Ödlandschrecke) – Einrichtung von Trittsteinbiotopen notwendig, ggf. Ausgleichs- oder Vermeidungsmaßnahmen, Empfehlung von artenreichem Grünland unterhalb der Kollektorfelder als Habitat für Insekten), zu Klima (Fassadenbegrünung, Dachbegrünung, Pflanzempfehlung für Flächen unterhalb der Kollektoren und der nicht energetisch genutzten Flächen), zu Wasser (Versickerungsfähigkeit Niederschlagswasser, Grundwasserneubildung, Einsatz bestimmter Stoffe in den Kollektormodulen zur Vermeidung von Wassergefährdung)
  • Stadt Leipzig, Liegenschaftsamt zu Boden/Fläche (Hinweise zur landwirtschaftlichen Nutzung, zu unterschiedlichen Nutzungsformen und zu möglichen Ergänzungsnutzungen)
  • Kommunale Wasserwerke Leipzig zu Wasser (Trinkwasserversorgung, Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung)
  • Ökolöwe Umweltbund Leipzig e.V.  zu Tiere/Pflanzen (Verbesserung des Biotopverbundes für Offenland- und Halboffenlandarten, Empfehlung Artenschutzturm) und zu Klima (Fassadenbegrünung am Pumpenhaus, Lehmwände)
  • Grüne Liga Sachsen e.V. zu Boden (landwirtschaftlich hochwertige Ertragsfläche mit Bodenwert über 50 widerspricht der geplanten Nutzung), zu Tiere/Pflanzen (keine Pufferzone mehr zu CEF-Ausgleichs-Maßnahme eines anderen Plangebietes, Notwendigkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Vorhaben konkurriert mit Zielstellung zur Sicherung bzw. Erhöhung der Biodiversität, dauerhafte Zerstörung von Renaturierungspotential), zu Wasser (Auswirkungen auf nachhaltigen und zukunftsorientierten Hochwasserschutz), zu Klima (Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet), zu Menschen (Entzug einer der Naherholung und Freizeitgestaltung dienenden Fläche)

Darüber hinaus liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

  • Umweltbericht: Für die Belange des Umweltschutzes wurde im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und enthält Informationen und Aussagen zu den Auswirkungen auf Fläche und Freiraumschutz (insbesondere Ausweitung Siedlungsfläche zulasten der Freiraumfläche), Luft und Klimaschutz, Landschaftsplan (insbesondere Abweichungen von den Zielaussagen des Landschaftsplanes), Menschen und Gesundheit, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, Kulturgüter und sonstige Sachgüter.

Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Leipzig

Stadtplanungsamt

Postanschrift: 04092 Leipzig

Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Planinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes:

Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 498

Sie sprechen mit Frau Elhattab oder Herrn Stirn.

Telefon: 0341 123-4948 oder -4846

E-Mail: stadtplanungsamt@leipzig.de

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