Bebauungsplan Stadt Leipzig Beschluss

Veränderungssperre für ein Teilgebiet des Bebauungsplans Nr. 466 „Quartiere an der Antonienstraße/ Klingenstraße“

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 30.04.2022 bis 30.04.2022
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat in ihrer Sitzung vom 14.04.2022 die Satzung über eine Veränderungssperre für ein Teilgebiet des Bebauungsplans Nr. 466 "Quartiere an der Antonienstraße/ Klingenstraße" beschlossen. Am 21.04.2021 wurde der Beschluss über die Aufstellung des Bauungsplans Nr. 466 "Quartiere an der Antonienstraße/ Klingenstraße" gefasst und am 01.05.2021 im Leipziger Amtsblatt bekanntgemacht. 

Der Beschluss über die Veränderungssperre als Satzung ist im Stadtplanungsamt niedergelegt und kann wie unten angegeben kostenlos für die Dauer von zwei Wochen eingesehen werden.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Der Geltungsbereich der Satzung befindet sich in Leipzig Südwest, im Ortsteil Plagwitz (siehe kartenmäßige Darstellung).

Zur Sicherung der Planung dürfen im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch (BauGB) nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden sowie erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

Die Satzung kann im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Zimmer 498 während der Dienststunden

Mo./Mi.            8.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Di./Do.             8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Fr.                    8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.

Die Satzung ist auch im Internet über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abrufbar unter https://ratsinfo.leipzig.de (Vorlage Nr. VII-DS-06613).

Rechtsbehelf:

Nach § 215 Abs. 1 BauGB ist eine nach § 214 Abs. 1 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Leipzig unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Auf die Möglichkeit der Beantragung einer Entschädigung nach § 44 Abs. 3 Satz 2 und 3 sowie § 43 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird hingewiesen.

Der hier gegebene Hinweis auf Rechtsfolgen nach dem BauGB hat keinen Einfluss auf bestehende Rückübertragungs‑ bzw. Entschädigungsansprüche nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Absatz 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 der SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Stadtplanungsamt

Bildtext:

Geltungsbereich der Veränderungssperre für ein Teilgebiet des Bebauungsplans Nr. 466 "Quartiere an der Antonienstraße/ Klingenstraße" (fett umrandet)

Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Kontaktperson

Stadt Leipzig

Stadtplanungsamt

Postanschrift: 04092 Leipzig

Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Planinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes:

Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 498

Sie sprechen mit Frau Elhattab oder Herrn Stirn.

Telefon: 0341 123-4948 oder -4846

E-Mail: stadtplanungsamt@leipzig.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.