Bebauungsplan Stadt Leipzig Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 323.2 „Westlich des Hauptbahnhofes, Teilbereich südlich der Parthe"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.10.2018 bis 22.11.2018
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Planzeichnung

Bebauungsplan Nr. 323.2 „Westlich des Hauptbahnhofes, Teilbereich südlich der Parthe"

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs


Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat am 27.09.2018 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 323.2 "Westlich des Hauptbahnhofes, Teilbereich südlich der Parthe" gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Beschluss ist im Stadtplanungsamt, Zimmer 498 niedergelegt und kann zu den unten genannten Zeiten für die Dauer von zwei Wochen kostenlos eingesehen werden, er ist auch im Internet über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abrufbar unter https://ratsinfo.leipzig.de (Vorlage Nr. VI-DS-05656).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in Leipzig-Mitte, in den Ortsteilen Zentrum-Ost und Leipzig-Nord, westlich des Leipziger Hauptbahnhofes zwischen Parthe und Kurt-Schumacher Straße (entsprechend kartenmäßiger Darstellung).

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung des ehemaligen Bahngeländes geschaffen werden. Für das innerstädtische Areal wird eine Nutzungsmischung aus Wohnen, Büro, Dienstleistungen, Bildungseinrichtungen und verträglichen gewerblichen Nutzungen mit einer innenstadttypischen, kompakten Bebauungsdichte angestrebt.

Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden 

                                                       vom 23.10.2018 bis 22.11.2018

im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, im Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 - 499, während der Dienststunden                  

Mo/Mi              8:00 Uhr – 15:00 Uhr              Di                    8:00 Uhr – 18:00 Uhr 

Do                   8:00 Uhr – 16:00 Uhr              Fr                    8:00 Uhr – 12:00 Uhr

zur Einsicht öffentlich ausgelegt.       

Auch im Internet sind die Planunterlagen verfügbar unter:

- www.leipzig.de/bauleitplanung-aktuell und im

- Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de

 

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Umweltverbänden und aus der Öffentlichkeit liegen vor:

  • Zweckverband Parthenaue mit Schreiben vom 07.03.2010 mit Aussagen zu Verkehrserschließung, mögliche Fußwege, Landschaftsbild und Grünstrukturen, Versickerung Niederschlagswasser, Baukörpergestaltung,
  • Ökolöwe mit Schreiben vom 18.01.2018 zum Schutzgut Tiere und Biologische Vielfalt mit Hinweis auf Kompensationsmaßnahmen zum Erhalt der Population von geschützter Avifauna und in Halbtrockenrasen lebender, ggf. geschützter Tierarten und Umsetzungsvarianten für autofreies Quartier,
  • Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH mit Schreiben vom 16.01.2013 mit Aussagen zur Anbindung des Plangebietes zum ÖPNV, 
  • Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH mit Schreiben vom 16.01.2013 mit Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf den Verkehrsstrom und Leistungsfähigkeit des ÖPNV sowie ÖPNV-Erschließung des Plangebietes, 
  • Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 18.01.2013 mit Hinweis zur Übereinstimmung der Planung mit Zielen der Raumordnung und anderen Stadtentwicklungsstrategien, Hinweis auf Vorranggebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz für einen Teil des Plangebietes, 
  • Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen mit Schreiben vom 21.03.2013 zum Schutzgut Wasser mit Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf Unterhaltung des Gewässers und Gewässerrandstreifens und Aussagen zu Einleitung des Niederschlagswassers, Hochwasserschutzkonzept der Parthe,
  • Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie mit Schreiben vom 15.01.2013 zum Belang Boden mit Einschätzung der Hydrogeologie im Hinblick auf Versickerung von Regenwasser, Hinweis zur natürlichen Radioaktivität, 
  • Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH mit Schreiben vom 16.01.2013 zum Belang Wasser mit Aussagen zu Trink- und Löschwasserversorgung, Abwasserentsorgung (Schmutz- und Regenwasser) und notwendiger technischer Voraussetzungen,
  • Stadtreinigung Leipzig, Abteilung Abfallentsorgung mit Schreiben vom 21.01.2013 mit Hinweis auf Wendemöglichkeiten für Abfallsammelfahrzeuge, 
  • Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz mit Schreiben vom 30.07.2018 zu den Schutzgütern Mensch/Gesundheit, Klima/Luft, Wasser, Boden, Energie, Verkehr mit Hinweis auf Störfallbetrieb in der Umgebung des Plangebietes, auf bau- und nutzungsbedingte Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit durch Verkehr und Luftschadstoffbelastung, mit Aussagen zu Altlasten und Auswirkungen bei Versickerung von Regenwasser auf Grundwasser sowie mit Hinweisen zu Niederschlagswasser/ Starkregenereignisse/ Überflutung/ Hochwasser, zu Lärmimmissionen, zu Verkehrskonzept und Auswirkungen auf motorisierten Individualverkehr, zu Luftqualität, zum Energiekonzept und zur ÖPNV-Erschließung, 
  • DB Services Immobilien GmbH mit Schreiben vom 23.01.2013 mit Hinweis auf z.T. gewidmete Bahnflächen und deren Darstellung im Plangebiet, auf Berücksichtigung von geplanten Fahrradabstellanlagen, PKW-Parkplätzen, Busbahnsteigen und Eisenbahnüberführung Berliner Straße, auf Erreichbarkeit der Grundstücke der DB Netz AG, auf Notwendigkeit des Erwerbs von Grundstücken durch Vorhabenträger,
  • Privatpersonen im Rahmen des Bürgerforums am 09.01.2013 unter anderem mit Aussagen zum Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude, Verkehrskonzept/-erschließung,


Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

1. Umweltbericht zu den Belangen des Umweltschutzes und Ergebnissen der Umweltprüfung über die möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern, vom 24.03.2018 (gesonderter Teil der Begründung des Bebauungsplans, Kap. 7)

2. Eingriffsbilanzierung zum Umfang des Eingriffs in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, insbesondere zu den Schutzgütern Flora und Fauna, Boden, Wasser, Klima und Landschaftsbild, vom 07.03.2018

3. Außerdem sind folgende Untersuchungen und Gutachten verfügbar:

Tiere/Pflanzen/Biologische Vielfalt:  Auswirkungen des Vorhabens auf Vegetation, Lebensräume, Brut- und Nahrungsfläche von besonders geschützten Vogelarten, z.B. Gelbspötter, von besonders geschützten Heuschrecken- und Insektenarten wie Blauflüglige Ödlandschrecke, blauflüglige Sandschrecke, Dünensandläufer und von geschützten Fledermausarten, Zauneidechsen und Amphibien

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag von Juni 2017 zu Auswirkungen des Vorhabens auf betroffene Tierarten

Kima/Luft: Lufthygiensische Belastungen, Bioklima, Luftleitbahnen, Hitzebelastung

  • Klimaökologische Analyse vom 15.02.2018 zu Optimierungsmöglichkeiten der Stadtbelüftung

Verkehr:

  • Verkehrskonzept vom 23.02.2018 mit Analyse des Verkehrsaufkommens und Leistungsfähigkeit der umliegenden Straßen und Knoten zur Verteilung des künftigen Verkehrsaufkommens,
  • Verkehrstechnische Erschließung vom 18.05.2018 zur straßenseitigen Anbindung und Erschließung des Plangebietes,
  • Knoten Berliner Straße/Roscher Straße vom 04.09.2017 mit Variantenuntersuchung,
  • Verkehrstechnische Untersuchung Knotenpunkt Berliner Straße/Roscherstraße vom 16.02.2018 mit Prognosehorizont 2030,
  • Mobilitätskonzept vom 28.06.2018 mit Untersuchung zur schadstoff- und unfallarmen Fortbewegung

Boden: Geologie, Versiegelung und Versickerung

  • Baugrundgutachten vom 30.06.2017 zur Beurteilung der technischen Erschließungsleistungen, Straßenbau und Untersuchung der Versickerungseignung

Altlasten: lokale Bodenverunreinigungen, Schadstoffmobilisierung

  • Flächenrisikodetailuntersuchung vom 30.11.2010 zu Altlasten und Abfall/Boden

Wasser/Abwasser: Oberflächenwasser/Hochwasserschutz, Grundwasser, Niederschlagswasser/ Starkregen, Versickerung

  • Medientechnische Erschließung vom 30.04.2018 zur Wasserver- und -entsorgung im öffentlichen Raum,
  • Regenwasserbewirtschaftungskonzept vom 22.02.2018 mit Möglichkeiten zur Rückhaltung und Ableitung des Regenwassers,
  • Überflutungsprüfung vom 22.02.2018 zur Abschätzung und Umgang mit Regenwassermengen

Energie:

  • Energiekonzept und Energiekonzept-Extrakt vom 15.01.2018 zur Wahl der Wärmeversorgung mit Variantenuntersuchung

Mensch/Gesundheit/Lärm: Lärmimmissionen durch Kfz- und Schienenverkehr sowie Gewerbe, Erholungspotential

  • Schalltechnische Untersuchungen vom 01.03.2018 zu Verkehrs- und Gewerbelärm


Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
 

Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Leipzig

Stadtplanungsamt

Postanschrift: 04092 Leipzig

Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Planinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes:

Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 498

Sie sprechen mit Frau Röhniß oder Frau Weiße

Telefon: 0341 123-4948

E-Mail: stadtplanungsamt@leipzig.de

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