Bebauungsplan Gemeinde Kreischa Öffentliche Auslegung

1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 28 "Am Schäferberg", Kreischa

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.09.2020 bis 07.10.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

der Gemeinde Kreischa

über die Aufstellung und Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung

des Bebauungsplanes Nr. 28 "Am Schäferberg"

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Kreischa hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.07.2020 die Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 "Am Schäferberg" beschlossen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Am Schäferberg“ umfasst Anpassungen an der rechtskräftigen Satzung vom 04.07.2019 vorwiegend in Bezug auf Änderungen im Bereich der Verkehrsflächen und Verkehrsanlagen, die sich im Zuge der Erschließungsplanung und -ausführung im vergangenen Jahr ergeben haben.

Die fertiggestellten Erschließungsanlagen wurden bereits am 11.06.2020 an die Gemeinde Kreischa übergeben. Folgende Anpassungen am Bebauungsplan Nr. 28 „Am Schäferberg“ sollen nunmehr vorgenommen werden:

  • Änderung der Fuß- und Radwegbreite Am Schäferberg von 3,50 m auf 4,00 m
  • Anordnung einer Sickermulde zur Entwässerung des Fuß- und Radweges straßenseitig
  • Der Grünstreifen neben Rad- und Fußweg verengt sich damit auf 1,75 m statt 2,25 m und wird als Private Grünfläche (vormals Öffentliche Grünfläche) den einzelnen Grundstücken entlang der Straße Am Schäferberg ins Eigentum übertragen. Es erfolgt für diese Fläche eine Festsetzung mit der spezifischen Pflanzbindung PG 4.
  • Breite der Planstraße 5,50 m statt 6,00 m
  • Vergrößerung des Radius an der Einmündung zur Planstraße auf 12,00 m statt 8,00 m
  • am Ende des Wendehammers in der Planstraße Ausweisung der Fläche Öffentliches Grün als Fläche für die Versickerungsanlage; entsprechende Änderung der Pflanzfestsetzung

Hinsichtlich der Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung werden keine Änderungen vorgenommen.

Das Änderungsverfahren kann gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Da der Bebauungsplan Nr. 28 „Am Schäferberg“ im Verfahren nach § 13b BauGB – Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren – erstellt wurde, kann auch im Verfahren zur 1. Änderung auf die frühzeitige Beteiligung sowie eine Umweltprüfung mit Umweltbericht verzichtet werden.

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Am Schäferberg“ in der Fassung vom 15.06.2020, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) wurde durch Gemeinderatsbeschluss vom 13.07.2020 gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar vom

07.09.2020 bis einschließlich 07.10.2020

in der Gemeinde Kreischa, Gemeindeverwaltung, Dresdner Straße 10, 01731 Kreischa, Zimmer 104 während folgender Zeiten

Montag        von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag      von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch      von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag  von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Freitag         von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den Entwurf des Bebauungsplanes über https://buergerbeteiligung.sachsen.de bis einschließlich 07.10.2020 einzusehen.

Während der Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Planentwurf zur Niederschrift erklärt oder schriftlich an die Gemeinde Kreischa, Dresdner Straße 10, 01731 Kreischa vorgebracht werden. Diese Anregungen können auch in dem
o. g. Zeitraum per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden: post@kreischa.de

Hinweis:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden; aber hätten geltend gemacht werden können.

Kreischa, den 17.08.2020

gez.                                                                      (Siegel)

Frank Schöning

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Kreischa

Kristin Höntschel

Bauordnung/ Planung

Tel.: 035206/209-15

kristin.hoentschel@kreischa.de

Datenschutzerklärung

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1.    Name und Anschrift

Gemeinde Kreischa
Dresdner Straße 10
01731 Kreischa
E-Mail: post@kreischa.de
Internet: www.kreischa.de


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Dresdner Straße 10
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4.    Verarbeitungstätigkeiten der Gemeindeverwaltung mit Bezug auf personenbezogene Daten

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Ihre personenbezogenen Daten werden bei der Gemeinde Kreischa unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) sowie unterschiedlicher fachspezifischer Gesetze für vielfältige Aufgaben verarbeitet und bereitgehalten. Außerdem gibt es Fälle, in denen wir Ihre Daten aufgrund Ihrer Einwilligung verarbeiten.

Weitergehende Informationen erhalten Sie von den jeweils fachlich zuständigen Ämtern und Sachgebieten innerhalb der Gemeindeverwaltung Kreischa.

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.

Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen kann sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

5.    Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DSGVO dient der Gemeinde Kreischa als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei Sie sind, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DSGVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen.

Unterliegt die Gemeinde Kreischa einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DSGVO.

In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unseren Einrichtungen verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DSGVO beruhen.

Außerdem kann die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich sein, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Gemeinde Kreischa  übertragen wurde. Diese Verarbeitungstätigkeiten erfolgen dann auf Grundlage Art. 6 I lit. e DSGVO.
Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DSGVO beruhen.

Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses der Gemeinde Kreischa oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen.

6.    Empfänger oder Kategorien von Empfängern

In der Regel werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person mitteilen, nur durch die Gemeinde verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es aber erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen gegenüber offenlegen bzw. weitergeben.
Für weitergehende, einzelfallbezogene Informationen können Sie sich an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt Sie einzelfallbezogen darüber auf an wen die Daten weitergegeben werden.

7.    Speicherdauer

Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

8.    Rechte der betroffenen Person

Als Betroffener bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben Sie nach der DS-GVO verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO ergeben:

a.    Recht auf Auskunft:
Sie können Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht unter bestimmten Umständen gemäß der gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt sein kann.

b.    Recht auf Berichtigung:
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

c.    Recht auf Löschung:
Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

d.    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DS-GVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

e.    Recht auf Widerspruch:
Sie haben nach Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns Rechtsvorschriften im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung zur Verarbeitung verpflichten.

f.    Recht auf Beschwerde:
Sie haben nach Art. 77 DS-GVO außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist der Sächsische Datenschutzbeauftragte, Devrientstraße 5, 01067 Dresden.

9.    E-Mail-Sicherheit
Wenn Sie uns eine E-Mail senden, so wird Ihre E-Mail-Adresse nur für die Korrespondenz mit Ihnen verwendet.

Wenn Sie eine E-Mail mit schutzwürdigem Inhalt an uns senden wollen, so empfehlen wir dringend, diese zu verschlüsseln, um eine unbefugte Kenntnisnahme und Verfälschung auf dem Übertragungsweg zu verhindern.

10. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren

Die Gemeindeverwaltung Kreischa erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt.

Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung und Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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