Flächennutzungsplan Gemeinde Krauschwitz Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung des Flächennutzungsplanes

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.08.2022 bis 30.09.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Betreff: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Krauschwitz:

Hier: Bekanntmachung der Aufstellung sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Krauschwitz hat am 19.07.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Sagar" beschlossen.

Das Plangebiet mit einer Flächengröße von ca. 25 ha befindet sich im Nordwesten der Gemeinde Krauschwitz im Ortsteil Sagar, stellt eine landwirtschaftliche Fläche dar und wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch eine landwirtschaftliche Fläche ,
  • im Osten, Süden und im Westen durch die Waldflächen
  • Im Süden und im Westen  durch den trockenliegenden Grenzgraben
  • Im Westen durch einen öffentlich gewidmeten Feldweg

Planungsziel ist es, durch die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage zur umweltgerechten Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen innerhalb des Gemeindegebietes zu schaffen und somit einen Beitrag zur Energiewende und zum Ausbau der erneuerbaren Energien in der Gemeinde Krauschwitz zu leisten.

Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes ist in der Abb.:Planzeichnung 1. FNP-Änderung dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß §3 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

In gleicher Sitzung wurde durch die Gemeinde Krauschwitz der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 21.06.2022 sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltinformationen gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 21.06.2022, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltinformation liegen in der Zeit

22.08.2022 – 30.09.2022

während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Krauschwitz i.d. O.L., Geschwister-Scholl-Straße 100, 02957 Krauschwitz, im Flur des Erdgeschosses, während der öffiziellen Sprechzeiten: Montag in der Zeit von 10:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 14:30 Uhr, Dienstag von 09:00 – 11:30Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr und Donnerstag von  09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Dabei besteht für alle Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Zusätzlich können die Planunterlagen im o.g. Zeitraum im Internet eingesehen werden unter www.krauschwitz.de sowie www.buergerbeteiligung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können von jedermann Äußerungen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch im Internet einsehbar unter www.krauschwitz.de

Kontaktperson

Gemeinde Krauschwitz

Bauwesen

Herr Hänchen

Tel.: 03577152515

Gegenstände

Übersicht
  • FNP 1. Änderung Umweltinformationen
  • FNP 1. Änderung Begründung
  • FNP 1. Planzeichnung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.