Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Krauschwitz in der Oberlausitz
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte West“ der Gemeinde Krauschwitz“
hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) zum Planentwurf
Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Krauschwitz hat mittels Ratsbeschluss am 21.07.2020 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans in der Fassung Juli 2020 zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB in der Fassung der Neubekanntmachung vom 03.November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschlossen.
Das Plangebiet liegt am südlichen Rand des Ortszentrums der Gemeinde Krauschwitz in der Oberlausitz und wird wie folgt begrenzt:
- Im Westen vom Uferbereich der Legnitzka;
- im Norden vom Grundstück des bestehenden NETTO-Marktes nordwestlich der Kreuzung der S 123 (Geschwister-Scholl-Straße) mit der Bundesstraße B 115 (Görlitzer Straße);
- im Osten vom westlichen Rand der Bundesstraße B 115 (Görlitzer Straße);
- im Süden vom Flurstück Gemarkung Krauschwitz, Flur 6 Flurstück145/44 (Imbiss) westseitig an der Görlitzer Straße gelegen.
Die folgenden Flurstücke werden vom Geltungsbereich 1. Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte West“ der Gemeinde Krauschwitz unmittelbar erfasst:
Gemarkung Krauschwitz, Flur 6, Flurstücke:
300/11, 300/12, 301/6, 301/10, 301/11 (tlw.), 301/13, 303/3 und 303/10 und umfasst damit ausschließlich den Teilbereich des Bebauungsplans „Ortsmitte-West“, der nördlich der Geschwister-Scholl-Straße liegt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4, von dem Umweltbericht nach § 2a sowie von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans liegt mit seiner Begründung einschließlich der Anlagen in der Zeit vom 11.08.2020 bis zum 26.08.2020 im Flur des Haupteingangs im EG des Gemeindeamtes der Gemeinde Krauschwitz, Geschwister-Scholl-Straße 100 in 02957 Krauschwitz i.d.O.L. während der Dienststunden für jedermann zur Einsicht aus. Ergänzend werden der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung einschließlich Anlagen in das Zentrale Landesportal Bauleitplanung (www.sachsen.de Zentrales Landesportal Bauleitplanung) eingestellt.
Es werden gem. § 3 Abs.2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB folgende Hinweise gegeben:
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Krauschwitz i.d.O.L., 22.07.2020
Der Bürgermeister
Tristan Mühl.
Herr Hänchen