Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.09.2023 mit Beschluss-Nr. 96/2023 den Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Bürgerwindpark Colmnitz“ gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes nach § 3 Abs. 1 und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst eine Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplans „Bürgerwindpark Colmnitz“ mit einer Gesamtfläche von ca. 66,22 Hektar. Das Plangebiet liegt östlich der Ortslage von Colmnitz. Es reicht im Osten bis an die Gemarkungen Klingenberg und Pretzschendorf. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Bürgerwindpark Colmnitz“ ist in beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Planungsziele, Umweltinformation und Wesentliche Auswirkungen
Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Bürgerwindpark Colmnitz“ soll die rechtliche Voraussetzung für die Errichtung von zeitgemäßen sieben Windenergieanlagen (WEA) als Ersatz der anstehenden sechs überalterten Windenenergieanlagen aus den 90’er und frühen 00’er Jahren geschaffen werden. Damit sollen insbesondere erreicht werden:
Die bereits vorliegenden Umweltinformationen sind in den beigefügten Gutachten und dem Umweltbericht dargelegt. Es liegen Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Fläche / Boden, Oberflächen- und Grundwasser, Klima / Luft, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern vor.
Für die neu zu errichtenden WEA sind Gesamthöhen über dem jeweils bestimmten Geländepunkt von maximal 160 m (WEA 1, 2, 3, 6), maximal 185 m (WEA 4, 7) bis 250 m (WEA 5) vorgesehen. Es ergeben sich insbesondere Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse sowie das Landschaftsbild. Die bereits bestehenden einschlägigen Vorbelastungen wirken sich im Gegenzug teilweise mindernd aus. Die Standorte liegen der WEA liegen in einer Entfernung von mindestens 690 m ab nächstliegender Baugrenze zur jeweils betrachteten Wohnbebauung.
Über die Grenzendes Geltungsbereichs dieser 1. Änderung hinaus, soll der Bebauungsplan „Bürgerwindpark Colmnitz“ ersatzlos aufgehoben werden.
In Anwendung von § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Bürgerwindpark Colmnitz“ in der Fassung vom 09.06.2023 in der Zeit
vom 16.10.2023 bis einschließlich 17.11.2023
in der Gemeindeverwaltung Klingenberg, Höckendorf, Schulweg 1, 01774 Klingenberg zu jedermanns Einsicht während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
Montag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Gleichzeitig sind die Planunterlagen auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Gemeinde Klingenberg www.gemeinde-klingenberg.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Es können im angegebenen Zeitraum auch Äußerungen zu der Planungsabsicht abgegeben werden. Diese Stellungnahmen können zur Niederschrift vorgebracht oder schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Klingenberg eingereicht werden. Sie können auch per E-Mail an die Adresse post@gemeinde-klingenberg.de eingereicht werden. Stellungnahmen, die erst nach Ablauf der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Torsten Schreckenbach, Bürgermeister Klingenberg, 18.09.2023
Stefan Lippert