Flächennutzungsplan Gemeinde Klingenberg Frühzeitige Beteiligung

Flächennutzungsplan Klingenberg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.07.2023 bis 01.09.2023
  • Stellungnahmen 7 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg und der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Klingenberg haben am 09.03.2021 bzw. 19.05.2021 die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Klingenberg, bestehend aus der Gemeinde Klingenberg und der Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau, beschlossen.

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Verwaltungsgemeinschaft dar. Im FNP wird die Art der Bodennutzung für das gesamte Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft in den Grundzügen dargestellt. Dies erfolgt unter Beachtung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und der voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde.

In den Sitzungen des Gemeinderates Klingenberg am 06.06.2023, des Gemeinderates Hartmannsdorf-Reichenau am 12.06.2023 sowie des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Klingenberg am 14.06.2023 wurde der Vorentwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 04.05.2023 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet.

In Anwendung von § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Klingenberg in der Fassung vom 04.05.2023 in der Zeit

vom 17.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023       

in der Gemeindeverwaltung Klingenberg, Höckendorf, Schulweg 1, 01774 Klingenberg zu jedermanns Einsicht während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:

Montag                        9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag                      9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag                  9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag                         9:00 - 12:00 Uhr

Gleichzeitig sind die Planunterlagen auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Gemeinde Klingenberg www.gemeinde-klingenberg.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Es können im angegebenen Zeitraum auch Äußerungen zu der Planungsabsicht abgegeben werden. Diese Stellungnahmen können zur Niederschrift vorgebracht oder schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Klingenberg eingereicht werden. Sie können auch per E-Mail an die Adresse post@gemeinde-klingenberg.de eingereicht werden. Stellungnahmen, die erst nach Ablauf der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Torsten Schreckenbach                                                    Klingenberg, 19.06.2023

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Lippert

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