Stadtumbaumaßnahmen Stadt Kamenz Öffentliche Auslegung

Lärmaktionsplanung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.02.2024 bis 30.03.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind nach § 47d und e Bundes-Immissionsschutzgesetz alle Gemeinden, deren Einzugsgebiet im Einwirkbereich der im Rahmen der Lärmkartierung 2022 erfassten Hauptlärmquellen liegen, zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet.

Die interaktiven Karten mit den Ergebnissen zur Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen (>3 Mio. KfZ/Jahr) sind unter https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html einsehbar.

Die Stadt Kamenz wird durch die Staatsstraßen S94, S95 und S100 gekreuzt. Sämtliche Straßen befinden sich nicht in der Straßenbaulast der Stadt Kamenz. Daher wird ein Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen erarbeitet. Im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich zu Lärmproblemen bzw. Maßnahmenvorschlägen in den Prozess einzubringen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit vom

26.02.2024 bis 30.03.2024

im Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen, Sachgebiet Stadtplanung im Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz, 2. OG zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus:

montags und freitags 9:00 – 12:00 Uhr

dienstags 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

donnerstags 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Zusätzlich sind die vollständigen Planunterlagen während dieser Auslegungsfrist im Geoportal der Stadt Kamenz (www.geoportal-kamenz.de) und auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung einsehbar. Stellungnahmen können online abgegeben werden.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich, elektronisch per Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Rathaus, Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen mündlich zur Niederschrift gegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Kontaktperson

Annett Richter

E-Mail: annett.richter@stadt.kamenz.de

Telefon: 03578 379229

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