Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Kamenz Erneute Beteiligung

erneute Auslegung der Ergänzungssatzung "Jesauer Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.01.2023 bis 03.03.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat am 23.09.2020 in seiner öffentlichen Beratung mit Beschluss Nr. SR/BV/2699/2019 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile für den Bereich in Kamenz - Jesau „Jesauer Straße“ beschlossen.

Die erneute Auslegung wird notwendig, da nach Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde Mängel in der Ausfertigung der Satzung festgestellt wurden. Gem. § 214 des Baugesetzbuches kann durch ein ergänzendes Verfahren der Rechtsmangel behoben werden.

Mit der Ergänzungssatzung gemäß § 34 BauGB kann die räumliche Abgrenzung des unbeplanten Innenbereichs zum Außenbereich hin erweitert werden. Der Zweck einer Ergänzungssatzung liegt in der Schaffung eines geschlossenen und einheitlichen Ortsrandes.

Die bisher unbebauten Flurstücksteilflächen Nr. 950/2 und 944 der Gemarkung Jesau sind dem Außenbereich zugeordnet. Diese Planungsmaßnahme dient der Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von bis zu zwei Eigenheimen.

Der Entwurf zur Ergänzungssatzung Jesauer Straße mit Begründung liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats,

vom 30.01.2023 bis einschließlich 03.03.2023

im Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen, Sachgebiet Stadtplanung im Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz, 2. OG zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Frist können von jedermann schriftlich Stellungnahmen abgegeben oder während der Dienststunden des Rathauses zur Niederschrift gebracht werden.

montags und freitags                         9.00 bis 12.00 Uhr

dienstags                                           9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

donnerstags                                       9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Kamenz während desselben Zeitraums unter www.geoportal-kamenz.de

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Roland Dantz

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat II

Stadtentwicklung und Bauwesen

Annett Richter

Markt 1

01917 Kamenz

Tel: 03578-379 229

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