Bebauungsplan Stadt Kamenz Öffentliche Auslegung

Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Tannenweg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.01.2023 bis 03.03.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat am 08.05.2019 in seiner öffentlichen Beratung mit Beschluss Nr. SR/BV/2498/2018 die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan „Am Tannenweg“ beschlossen.

Der Ursprungs-Bebauungsplan aus dem Jahr 1998 „Am Gartenweg“ in Kamenz OT Schiedel wurde aufgrund der in 2019 vollzogenen Straßenänderungen im Gesamt-Gemeindegebiet ebenfalls in „Am Tannenweg“ umbenannt. Ziel des Änderungsverfahrens ist es, die städtebauliche Ordnung unter Berücksichtigung der jetzigen Nutzung herzustellen, sowie die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner mit den Interessen der ortsansässigen Firma in Einklang zu bringen.

Die Stadt Kamenz kann gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB die Ausarbeitung der städtebaulichen Planungen durch einen städtebaulichen Vertrag auf den Vorhabenträger überleiten. Der für das Verfahren notwendige Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Regulierung der Kostentragung wurde bereits im Jahr 2019 durchgeführt. Die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzliche Planaufstellungsverfahren bleibt davon unberührt.

Durch die Planänderung werden die Grundzüge der ursprünglichen Planung nicht berührt. Daher kommt ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 BauGB zur Anwendung. Bei der Verfahrensdurchführung wird auf die Erstellung eines Umweltberichts, mit einer qualifizierten Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung verzichtet. Auch wird keine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchgeführt.

Nachfolgend benannt die betroffenen Flurstücke der Gemarkung Schiedel:

462/3, 462/4, 462/6, 474/2, 474/3, 474/4, 479/4, TF aus 479/3, 484/1, 488/2, 51, TF aus 488/1

Der Entwurf des Bebauungsplanes 2. Änderung „Am Tannenweg“ mit Begründung liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats,

vom 30.01.2023 bis einschließlich 03.03.2023

im Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen, Sachgebiet Stadtplanung im Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz, 2. OG zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Frist können von jedermann schriftlich Stellungnahmen abgegeben oder während der Öffnungszeiten des Rathauses zur Niederschrift gebracht werden.

montags und freitags                   9.00 bis 12.00 Uhr

dienstags                                      9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

donnerstags                                 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Kamenz während desselben Zeitraums unter www.geoportal-kamenz.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Roland Dantz

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat II

Stadtentwicklung und Bauwesen

Annett Richter

Markt 1

01917 Kamenz

Tel: 03578-379 229

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