Bebauungsplan Stadt Kamenz Erneute Beteiligung

Bebauungsplan "Gewerbepark am Verkehrslandeplatz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.12.2022 bis 11.01.2023
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat am 28.09.2022 in seiner öffentlichen Beratung mit Beschluss Nr. SR/BV/3472/2022 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Gewerbepark am Verkehrslandeplatz“ beschlossen.

Die städtebauliche Zielstellung des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes mit einer zusammenhängenden überbaubaren Grundfläche von über 10 ha in einer verkehrstechnisch sehr gut angebundenen und stadtentwicklungstechnisch günstigen Lage im Norden der Stadt.

Der Entwurf des Bebauungsplan hat in der Zeit vom 01.08.2022 bis 02.09.2022 öffentlich ausgelegen. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde das schalltechnische Gutachten sowie die verkehrliche Erschließung des Gebietes überarbeitet.

Nachfolgend benannt die betroffenen Flurstücke der Gemarkungen Jesau und Zschornau:

Gemarkung Jesau

TF v. 193/79

TF v. 193/49

TF v. 1023/8

Gemarkung Zschornau

TF v. 900/3

TF v. 1237

TF v. 900/4

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbepark am Verkehrslandeplatz“ mit der Begründung liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 PlanSIG für die Dauer eines Monats,

vom 05.12.2022 bis einschließlich 11.01.2023

aus. Die vollständigen Planunterlagen sind während dieser Auslegungsfrist im Geoportal der Stadt Kamenz (www.geoportal-kamenz.de) und auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung einsehbar. Stellungnahmen können online abgegeben werden.

Zusätzlich ist die Einsichtnahme in die Planunterlagen im Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen, Sachgebiet Stadtplanung im Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz, 2. OG während der Dienststunden

Montag bis Freitag                  9.00 – 12.00 Uhr

zusätzlich Dienstag               13:00 – 18:00 Uhr

und Donnerstag                    13:00 – 16:00 Uhr

möglich.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich, elektronisch per Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Rathaus, Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen mündlich zur Niederschrift gegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist und nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Roland Dantz

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat II

Stadtentwicklung und Bauwesen

Annett Richter

Markt 1

01917 Kamenz

Tel: 03578-379 229

Gegenstände

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