Bebauungsplan Stadt Kamenz Öffentliche Auslegung

621.41- 43 Entwurf des Bebauungsplanes Kamenz-Wiesa "Wiesaer Kirchweg, Gärtnereiweg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.08.2022 bis 02.09.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat am 15.12.2021 in seiner öffentlichen Beratung mit Beschluss Nr. SR/BV/3263/2021 die Einleitung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Wiesaer Kirchweg, Gärtnereiweg“ beschlossen.

Ziel des Verfahrens ist es für das unbebaute Grundstück mit der Flurstücksnummer 110/6, Gemarkung Wiesa Baurecht zu schaffen. Bisher ist das Grundstück planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugeordnet. Diese Planungsmaßnahme ist Voraussetzung für die geplante Errichtung von fünf bis maximal sechs Eigenheimen.

Die Stadt Kamenz kann gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB die Ausarbeitung der städtebaulichen Planungen durch einen städtebaulichen Vertrag auf den Vorhabenträger überleiten. Der für das Verfahren notwendige Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Regulierung der Kostentragung wurde im Januar 2022 durchgeführt. Die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzliche Planaufstellungsverfahren bleibt davon unberührt.

Nachfolgend benannt die betroffenen Flurstücke der Gemarkung Wiesa:

110/4

110/6

TF aus 110/2

TF aus 686/3

TF aus 851/23

Der Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Wiesaer Kirchweg, Gärtnereiweg" mit Begründung, Naturschutzfachbeitrag, Biotoperfassung sowie Ausgleichsbilanzierung liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats,

vom 01.08.2022 bis einschließlich 02.09.2022

im Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen, Sachgebiet Stadtplanung im Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz, 2. OG zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Frist können von jedermann schriftlich Stellungnahmen abgegeben oder während der Dienststunden

Montag und Donnerstag        9.00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag                               9.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch und Freitag             9.00 Uhr – 12.00 Uhr

zur Niederschrift gebracht werden.

Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Kamenz während desselben Zeitraums unter:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung sowie unter www.geoportal-kamenz.de

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Roland Dantz

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat II

Stadtentwicklung u. Bauwesen

Annett Richter

Markt 1

01917 Kamenz

Tel: 03578-379-229

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Textliche Festsetzungen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.