Bebauungsplan Stadt Kamenz Öffentliche Auslegung

621.41-40 Entwurf des Bebauungsplanes Kamenz-Jesau "Verwaltungszentrum II - Teilbereich EDEKA"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.08.2022 bis 02.09.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat am 08.05.2019 in seiner öffentlichen Beratung mit Beschluss Nr. SR/BV/2601/2019 die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Verwaltungszentrum nördlicher Teil - Teilbereich EDEKA“ beschlossen.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll Baurecht zum Ersatzneubau des EDEKA-Marktes Siedlungsweg 2a in Kamenz geschaffen werden. Im Vorfeld wurde dazu das Einzelhandelskonzept der Stadt Kamenz fortgeschrieben und vom Stadtrat beschlossen. Betrachtet wurden im Zuge der Konzepterstellung alle Handelseinrichtungen in der Stadt Kamenz hinsichtlich ihrer Integriertheit und Erreichbarkeit. Dem Standort des EDEKAs kommt gerade vor dem Hintergrund der Entwicklungen im Kamenzer Norden eine sehr zentrale Rolle in der Daseinsvorsorge zu.

Die Stadt Kamenz kann gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB die Ausarbeitung der städtebaulichen Planungen durch einen städtebaulichen Vertrag auf den Vorhabenträger überleiten. Der für das Verfahren notwendige Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Regulierung der Kostentragung wurde im September 2019 durchgeführt. Die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzliche Planaufstellungsverfahren bleibt davon unberührt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 3 BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Nachfolgend benannt die betroffenen Flurstücke der Gemarkung Jesau:

TF aus 80/56

80/41

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Verwaltungszentrum nördlicher Teil - Teilbereich EDEKA“ liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats

vom 01.08.2022 bis einschließlich 02.09.2022

im Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen, Sachgebiet Stadtplanung im Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz, 2. OG zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Frist können von jedermann schriftlich Stellungnahmen abgegeben oder während der Dienststunden

Montag und Donnerstag        9.00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag                               9.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch und Freitag             9.00 Uhr – 12.00 Uhr

zur Niederschrift gebracht werden.

Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Kamenz während desselben Zeitraums unter:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung sowie unter www.geoportal-kamenz.de

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Roland Dantz

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat II

Stadtentwicklung u. Bauwesen

Annett Richter

Markt 1

01917 Kamenz

Tel: 03578-379-229

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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