Bebauungsplan Stadt Kamenz Öffentliche Auslegung

621.41-17 Entwurf des Bebauungsplanes Jesau/Zschornau "Gewerbepark am Verkehrslandeplatz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.08.2022 bis 02.09.2022
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat am 09.02.2022 in seiner öffentlichen Beratung mit Beschluss Nr. SR/BV/3313/2022 die Einleitung des Bebauungsplans „Gewerbepark am Verkehrslandeplatz“ beschlossen.

Die städtebauliche Zielstellung des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes mit einer zusammenhängenden überbaubaren Grundfläche von über 10 ha in einer verkehrstechnisch sehr gut angebundenen und stadtentwicklungstechnisch günstigen Lage im Norden der Stadt.

Der vorliegende Bebauungsplan baut auf den städtebaulichen Zielstellungen des INSEK auf. Die Aufgabe des Bebauungsplanes ist es, Planungssicherheit für die bauliche und gewerbliche Nutzung zu schaffen, die öffentlichen Belange für das Gebiet zu ermitteln und in die Planung zu integrieren.

Nachfolgend benannt die betroffenen Flurstücke der Gemarkungen Jesau und Zschornau:

TF v. 193/79, Gemarkung Jesau

TF v. 900/3, Gemarkung Zschornau

TF v. 193/49, Gemarkung Jesau

TF v. 1237, Gemarkung Zschornau

TF v. 1023/8, Gemarkung Jesau

TF v. 900/4, Gemarkung Zschornau

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbepark am Verkehrslandeplatz“ mit Begründung, Artenschutzfachbeitrag, Schallgutachten sowie weiteren Gutachten liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats,

vom 01.08.2022 bis einschließlich 02.09.2022

im Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen, Sachgebiet Stadtplanung im Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz, 2. OG zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Frist können von jedermann schriftlich Stellungnahmen abgegeben oder während der Dienststunden

Montag und Donnerstag        9.00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag                               9.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch und Freitag             9.00 Uhr – 12.00 Uhr

zur Niederschrift gebracht werden.

Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Kamenz während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung/ sowie unter www.geoportal-kamenz.de

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Roland Dantz

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat II

Stadtentwicklung u. Bauwesen

Annett Richter

Markt 1

01917 Kamenz

Tel: 03578-379-229
 

Gegenstände

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  • Begründung
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