In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Stadt Kamenz zur Lärmaktionsplanung nach § 47e Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet. Die Lärmaktionsplanung schließt an die im vergangenen Jahr durchgeführte Lärmkartierung an und betrifft alle Gemeinden mit lärmbetroffenen Einwohnern in den kartierten Gebieten. Kartiert wurden durch das LfULG in der Stadt Kamenz Hauptverkehrsstraßen gem. § 47 b BImSchG mit jeweils einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Für die Stadt Kamenz war die Lärmkartierung entlang der Staatsstraße S95/S100 zwischen dem Bönischplatz, der Bahnhofstraße, der Oststraße, der Hohen Straße und der Bautzner Straße bis nach Thonberg zu erstellen. Die Berechnungen erfolgten für Kamenz erstmals im Jahr 2012 und wurden im Jahr 2017 wiederholt.
Lärmaktionspläne dienen der wirksamen Verhinderung oder Minderung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen und sind in Zuständigkeit der Gemeinden zu erstellen, alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überüberarbeiten. Gegenüber 2012 haben sich keine oder nur geringfügige Veränderungen ergeben. Das Ergebnis der Berechnungen ist, dass tags 163 Anwohner und nachts 175 Anwohner der oben genannten Straßen hohen oder sehr hohen Belastungen (Lärmpegel tags > 65 dB(A) bzw. nachts > 55 dB(A)) durch Straßenverkehrslärm ausgesetzt sind.
Jetzt geht es 2018 erneut um die Frage, ob Maßnahmen in einem Lärmaktionsplan festgeschrieben werden sollen. Die Bevölkerung ist in diesem Prozess zu beteiligen. Dafür sind Informationen erforderlich.