Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Auslegung und Behördenbeteiligung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Wohngebiet Krögis“ der Gemeinde Käbschütztal in seiner Planfassung vom 19.09.2023 gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Käbschütztal hat den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Krögis“ am 26.09.2023 in öffentlicher Sitzung gebilligt und diesen gemäß § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst Teile der Flurstücke Nr. 198/2, 199/1, 199/3, 200/2, 201/1, 202/2, 203/1, 203/2, 204, 205/1 und 210 der Gemarkung Krögis. Der Bebauungsplan soll die Zulässigkeit von Wohnnutzungen und Nutzungen aus den Bereichen Gesundheit und Soziales begründen und wird im Regelverfahren nach §§ 8-10 BauGB durchgeführt.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung beinhalten die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO mit ca. 14 Bauplätzen für Einfamilienwohnhäuser und zum Teil Zweifamilienwohnhäuser sowie ein Sondergebiet für die Ansiedlung von Einrichtungen aus den Bereichen Gesundheit und Soziales. Die Verkehrsanbindung erfolgt über die Meißner Straße, die medientechnische Erschließung über die Meißner- und Miltitzer Straße. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 22.800 m². Der überwiegende Teil des Plangebietes ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Käbschütztal als Wohnbaufläche dargestellt. Weitere Teilflächen im Geltungsbereich sind im laufenden Verfahren der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes als Sonderbaufläche vorgesehen.
Gemäß § 11 BauGB wird für diese Bauleitplanung ein städtebaulicher Vertrag mit dem Erschließungsträger Reuschel Haus und Grund GmbH, 01665 Käbschütztal, Gewerbestraße 2, geschlossen. Der Erschließungsträger trägt die Kosten der Planung und Erschließung des Vorhabens. Mit der städtebaulichen Planung wurde das Architekturbüro art+craft, 01665 Käbschütztal Käbschütz 7, beauftragt.
Der vom Gemeinderat Käbschütztal am 26.09.2023 gebilligte Entwurf des Bebauungsplans “Wohngebiet Krögis“, bestehend aus dem Rechtsplan mit textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht sowie städtebaulichem Entwurf, jeweils in der Fassung vom 19.09.2023, liegt in der Gemeindeverwaltung Käbschütztal, OT Krögis, Kirchgasse 4a, 01665 Käbschütztal, Zimmer 5 in der Zeit
vom 24. Oktober 2023 bis einschließlich 24. November 2023
im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
In diesem Zeitraum besteht während der folgenden Dienstzeiten die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans „Wohngebiet Krögis“ zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Dienstzeiten: Montag 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch -
Donnerstag 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Wohngebiet Krögis“ unberücksichtigt bleiben können.
Diese Bekanntmachung ist auch unter
https://www.gemeinde-kaebschuetztal.de/downloads
und im Landesportal Sachsen unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de
einsehbar.
Krögis, 28.09.2023
Frank Müller
Bürgermeister
Frau Kühne, Sachgebiet Liegenschaften Telefon: 035244/487-14
Herr Müller, Bürgermeister Telefon: 035244/487-16