Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Käbschütztal in der Planfassung vom 25.08.2022 gemäß § 3 Abs. (2), (3) und § 4 Abs. (2) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Käbschütztal hat den Entwurf zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Käbschütztal am 30.08.2022 in öffentlicher Sitzung gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung beschlossen.
Die Gemeinde Käbschütztal verfügt seit 19.04.2004 über einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan. Nach § 5 Abs. 3 Satz 1 BauGB soll der Flächennutzungsplan spätestens 15 Jahre nach seiner erstmaligen Aufstellung überprüft und ggf. geändert, ergänzt oder neu aufgestellt werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Käbschütztal hatte am 29.09.2015 die Erste Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Änderungen infolge städtebaulicher und fachplanerischer Erfordernisse sowie die Fortschreibung der übergeordneten raumplanerischen Ziele wurden in den Entwurf übernommen. Gemischte Bauflächen in einzelnen Ortsteilen wurden abgerundet oder erweitert.
Als Teil der Begründung wurde ein Umweltbericht für das Gemeindegebiet erstellt.
Der vom Gemeinderat Käbschütztal am 30.08.2022 gebilligte Entwurf des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Beikarten und Ortsteilplänen, Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 25.08.2022, (der Umweltbericht in der Fassung vom 04.07.2022) liegt in der Gemeindeverwaltung Käbschütztal, OT Krögis, Kirchgasse 4a, 01665 Käbschütztal, Zimmer 5 in der Zeit
vom 29. November 2022 bis einschließlich 13. Januar 2023
im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. (2) BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
In diesem Zeitraum besteht während der folgenden Dienstzeiten die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Käbschütztal zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Dienstzeiten: Montag 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch -
Donnerstag 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Diese Bekanntmachung ist auch unter
https://www.gemeinde-kaebschuetztal.de/downloads/
und im Landesportal Sachsen unter
https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de
einsehbar.
Krögis, 15.11.2022
Frank Müller
Bürgermeister
Frau Kühne - Liegenschaften Telefon: 035244/48714
Herr Müller - Bürgermeister Telefon: 035244/48716