Bebauungsplan Gemeinde Käbschütztal Erneute Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gut Frohberg-Seminarzentrum" Schönnewitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.04.2021 bis 27.05.2021
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches;

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gut Frohberg-Seminarzentrum“ Schönnewitz

Erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Käbschütztal hat am 27.01.2020 beschlossen, für den Bereich der Flurstücke Nr. 1, 2, 12, 13/1, 13/2, 14, 16/1, 17/1, 18, 20, 23, 23a, 61/1 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 15/1 und 19, jeweils Gemarkung Schönnewitz sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 20/1 und 145 der Gemarkung Görna den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gut Frohberg-Seminarzentrum“ Schönnewitz aufzustellen. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans wurde das art + craft architekturbüro Käbschütztal beauftragt. 

Mit dem Bebauungsplan verfolgt der Vorhabenträger das Ziel, für die nächsten 10-20 Jahre Planungssicherheit für das Seminarzentrum zu schaffen und gleichzeitig behördliche Auflagen zu erfüllen.

Im Rahmen des Planungsverfahrens wurde bereits die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt sowie der ursprüngliche Entwurf in der Fassung vom 02.10.2020 öffentlich ausgelegt. Für die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen zum Planentwurf erfolgte die Abwägung in der Gemeinderatssitzung am 23.02.2021 mit Beschluss-Nr.: 08-01/21. Im Ergebnis dessen wurde festgestellt, dass die vorzunehmenden Änderungen die Grundzüge der Planung berühren und eine erneute Auslegung erforderlich ist.

Der vom Gemeinderat Käbschütztal am 30.03.2021 gebilligte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans “Gut Frohberg-Seminarzentrum“ Schönnewitz in der Fassung der 1. Änderung v. 12.02.2021, bestehend aus der Planzeichnung mit dem Textteil und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 12.02.2021, liegt in der Gemeindeverwaltung Käbschütztal, OT Krögis, Kirchgasse 4a, 01665 Käbschütztal, Zimmer 5 in der Zeit

vom 27. April 2021 bis einschließlich 26. Mai 2021

im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der folgenden Dienstzeiten die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gut Frohberg-Seminarzentrum“ Schönnewitz zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zu dem Entwurf  schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Dienstzeiten:   Montag            8.00 Uhr bis 11.30 Uhr

                        Dienstag          8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

                        Mittwoch         -

                        Donnerstag     8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

                        Freitag             8.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gut Frohberg-Seminarzentrum“ Schönnewitz unberücksichtigt bleiben können.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.gemeinde-kaebschuetztal.de/downloads

und im Landesportal Sachsen unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de

 einsehbar.

Krögis, 06.04.2021                                                                                          

Uwe Klingor

Bürgermeister   

Kontaktperson

Frau Kühne, Sachbearbeiterin Liegenschaften, Telefon: 035244/487-14

Mail: liegenschaften@gemeinde-kaebschuetztal.de

Herr Müller, Leiter Bauverwaltung, Telefon: 035244/487-19

Mail: leiter.bauverwaltung@gemeinde-kaebschuetztal.de

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Begründung

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