Bebauungsplan Gemeinde Käbschütztal Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Niederjahna Nord 2"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.11.2018 bis 03.12.2018
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches;

Bebauungsplan „Niederjahna Nord 2“ - Entwurf

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Käbschütztal hat am 23.01.2018 beschlossen, für den Bereich der Flurstücke Nr. 4/24, 50 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 6/1, 6/2, 192/4 und 80/1 jeweils Gemarkung Niederjahna, den Bebauungsplan „Niederjahna Nord 2“ aufzustellen.

Da das für Wohnbebauung vorgesehene Areal im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt, ist derzeit keine bauliche Entwicklung möglich. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Mit der im Mai 2017 eingetretenen Novelle des Baugesetzbuches haben Kommunen gemäß § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ die Möglichkeit, Flächen im Außenbereich nach § 35 BauGB über das beschleunigte Verfahren analog § 13a BauGB im Rahmen eines Bebauungsplanes zu überplanen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Bebauungsplan mit einer zulässigen Grundfläche von bis zu 10.000 m² zur Begründung von Wohnnutzung handelt, der an im Zusammenhang bebaute Ortsteile nach § 34 BauGB anschließt.

Nachdem die dafür nötigen Kriterien auf die vorliegende Planung vollumfänglich zutreffen, wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Niederjahna Nord 2“ gemäß § 13b analog 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.

Der vom Gemeinderat der Gemeinde Käbschütztal am 25.09.2018 gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „Niederjahna Nord 2“, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 25.09.2018, liegt in der Gemeindeverwaltung Käbschütztal, OT Krögis, Kirchgasse 4a, 01665 Käbschütztal in der Zeit

vom 02. November 2018 bis einschließlich 03. Dezember 2018

im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

In diesem Zeitraum besteht während der folgenden Dienstzeiten die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes „Niederjahna Nord 2“ zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zu dem Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Dienstzeiten:  Montag            9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                        Dienstag        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

                        Donnerstag    9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

                        Freitag           9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Die vollständigen Planentwurfsunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Käbschütztal unter: https://www.gemeinde-kaebschuetztal.de/Bekanntmachungen sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ portal/kaebschuetztal/startseite eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Niederjahna Nord 2“ unberücksichtigt bleiben können.

Käbschütztal, 22.10.2018                                                                            

Uwe Klingor

Bürgermeister        

Kontaktperson

Herr Müller -Leiter Bauverwaltung, Telefon: 035244/48719

Frau Kühne - Sachbearbeiterin Liegenschaften, Telefon: 035244/48714

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen

Informationen

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