Bebauungsplan Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb. Frühzeitige Beteiligung

Entwurfs des Bebauungsplanes „Wohngebiet Feldstraße“ in Jahnsdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.05.2019 bis 21.06.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnsdorf / Erzgeb. hat in seiner Sitzung am 29.04.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Feldstraße“ in der Fassung von April 2019 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, beschlossen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Feldstraße“ in Jahnsdorf in der Fassung von April 2019 und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht in der Fassung von April 2019 liegen in der Zeit vom

20.05.2019 bis 21.06.2019

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus im Rathaus der Gemeinde Jahnsdorf / Erzgeb., Poststraße 1, 09387 Jahnsdorf  (Zimmer 11) während der Dienstzeiten, und zwar

Montag           8:00 bis 12:00 Uhr     13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag         8:00 bis 12:00 Uhr     13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch        8:00 bis 12:00 Uhr     13:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag     8:00 bis 12:00 Uhr     13:00 bis 15:30 Uhr

Freitag            8:00 bis 12:00 Uhr.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Feldstraße“ liegen folgende umweltrelevante Stellungnahmen öffentlich aus:

1.         Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

-           Hinweis auf die Notwendigkeit einer Artenschutzprüfung bzw. einer überschlägigen Prüfung; Verstöße gegen § 44 Abs. 1,3 BNatSchG –

Landratsamt Erzgebirgskreis (09.03.2018)

Naturschutzbund Deutschland NABU (02.03.2018)

Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen (LAG) (06.03.2018)

-           Überprüfung der Ausgleichsermittung für den Eingriff in Natur und Landschaft –

            Naturschutzbund Deutschland NABU (02.03.2018)

            Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen (LAG) (06.03.2018).

2.         Auswirkungen auf das Schutzgut Boden

-           Hinweis auf die agrarstrukturelle Betroffenheit, Flächenentzug landwirtschaftlicher Nutzflächen und Bodenfruchtbarkeit; Lage im Vorranggebiet Landwirtschaft (Regionalplanentwurf Chemnitz) –

Planungsverband Region Chemnitz (15.02.2018)

Landratsamt Erzgebirgskreis (09.03.2018),

-           Ergänzung der Hinweise zur natürlichen Radioaktivität und zur schadlosen Versickerung von Oberflächenwasser –

Sächsisches Landesamt für Umwelt. Landwirtschaft und Geologie (12.03.2018).

3.         Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser

-           Prüfung des Erfordernisses einer Regenrückhaltung; Beantragung einer wasserrechtlichen Genehmigung –

Landratsamt Erzgebirgskreis (09.03.2018)

Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge GmbH (15.02.2018).

4.         Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch

-           notwendiger Nachweis einer ausreichenden Löschwasserversorgung –

Landratsamt Erzgebirgskreis (09.03.2018)

Regionaler Zweckverband Wasserversorgung (15.02.2018)

Freiwillige Feuerwehr Jahnsdorf (06.04.2018),

-           Hinweis auf die Einhaltung der Orientierungswerte zum Lärmschutz (DIN 18005) –

            Landratsamt Erzgebirgskreis (09.03.2018).

5.         Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild

-           Hinweis auf eine fingerförmige Ausformung des Plangebietes, Zersiedlung der Landschaft  -

Landesdirektion Sachsen (12.03.2018)

Planungsverband Region Chemnitz (15.02.2018)

Landratsamt Erzgebirgskreis (09.03.2018).

Die der Gemeinde Jahnsdorf in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung der Begründung mit Umweltbericht eingeflossen.

Parallel  dazu  kann  der  Entwurf  des  Bebauungsplanes  „Wohngebiet Feldstraße“ gemäß

§ 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Jahnsdorf / Erzgeb. unter www.jahnsdorf-erzgeb.de sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Jahnsdorf/Erzgeb.
Frau Mandy Kamprad
Poststraße 1, 09387 Jahnsdorf
0371/2718225

Gegenstände

Übersicht
  • Entwurf
  • Umweltrelevante Stellungnahme
  • Bekanntmachung
  • Begründung

Informationen

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