Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnsdorf / Erzgeb. hat in seiner Sitzung am 29.04.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Feldstraße“ in der Fassung von April 2019 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, beschlossen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Feldstraße“ in Jahnsdorf in der Fassung von April 2019 und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht in der Fassung von April 2019 liegen in der Zeit vom
20.05.2019 bis 21.06.2019
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus im Rathaus der Gemeinde Jahnsdorf / Erzgeb., Poststraße 1, 09387 Jahnsdorf (Zimmer 11) während der Dienstzeiten, und zwar
Montag 8:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Feldstraße“ liegen folgende umweltrelevante Stellungnahmen öffentlich aus:
1. Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
- Hinweis auf die Notwendigkeit einer Artenschutzprüfung bzw. einer überschlägigen Prüfung; Verstöße gegen § 44 Abs. 1,3 BNatSchG –
Landratsamt Erzgebirgskreis (09.03.2018)
Naturschutzbund Deutschland NABU (02.03.2018)
Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen (LAG) (06.03.2018)
- Überprüfung der Ausgleichsermittung für den Eingriff in Natur und Landschaft –
Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen (LAG) (06.03.2018).
2. Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
- Hinweis auf die agrarstrukturelle Betroffenheit, Flächenentzug landwirtschaftlicher Nutzflächen und Bodenfruchtbarkeit; Lage im Vorranggebiet Landwirtschaft (Regionalplanentwurf Chemnitz) –
Planungsverband Region Chemnitz (15.02.2018)
Landratsamt Erzgebirgskreis (09.03.2018),
- Ergänzung der Hinweise zur natürlichen Radioaktivität und zur schadlosen Versickerung von Oberflächenwasser –
Sächsisches Landesamt für Umwelt. Landwirtschaft und Geologie (12.03.2018).
3. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
- Prüfung des Erfordernisses einer Regenrückhaltung; Beantragung einer wasserrechtlichen Genehmigung –
Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge GmbH (15.02.2018).
4. Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch
- notwendiger Nachweis einer ausreichenden Löschwasserversorgung –
Regionaler Zweckverband Wasserversorgung (15.02.2018)
Freiwillige Feuerwehr Jahnsdorf (06.04.2018),
- Hinweis auf die Einhaltung der Orientierungswerte zum Lärmschutz (DIN 18005) –
Landratsamt Erzgebirgskreis (09.03.2018).
5. Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild
- Hinweis auf eine fingerförmige Ausformung des Plangebietes, Zersiedlung der Landschaft -
Landesdirektion Sachsen (12.03.2018)
Die der Gemeinde Jahnsdorf in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung der Begründung mit Umweltbericht eingeflossen.
Parallel dazu kann der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Feldstraße“ gemäß
§ 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Jahnsdorf / Erzgeb. unter www.jahnsdorf-erzgeb.de sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Gemeindeverwaltung Jahnsdorf/Erzgeb. Frau Mandy Kamprad Poststraße 1, 09387 Jahnsdorf 0371/2718225