Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Hoyerswerda Öffentliche Auslegung

Westufer Scheibe-See

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.05.2022 bis 28.06.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hoyerswerda über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Z4 „Badestrand Westufer Scheibe-See“ nach

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie zur parallelen Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Naherholungsgebiet Hoyerswerda“

Der vom Stadtrat der Stadt Hoyerswerda in seiner Sitzung am 26.04.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Z4 „Badestrand Westufer Scheibe-See“ in der Fassung vom Februar 2022, einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht, der Faunistischen Erfassung, einer SPA- Verträglichkeitsstudie und den umweltbezogenen Stellungnahmen liegt

vom 30.05. bis einschließlich 28.06.2022

im Erdgeschoss des Alten Rathauses Hoyerswerda, Markt 1 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Parallel hierzu ist der Planentwurf unter https://www.hoyerswerda.de/rathaus/aktuelles/bekanntmachungen/

sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen einsehbar.

Der Planentwurf enthält im Teil der Begründung einen Umweltbericht. Dieser Bericht beschreibt Auswirkungen auf vorhandene Schutzgebiete, Tiere und Pflanzen, den vorhandenen Wald, Bodenarten, den Scheibe-See, Klima und Lufthygiene sowie das Orts- und Landschaftsbild. Weiterhin ist die Prüfung von Alternativstandorten enthalten.

Zur Bewertung der naturräumlichen Ausstattung des Gebietes liegt eine faunistische Erfassung vor. Hier wurden Erfassungen für alle Tierarten und Biotoptypen durchgeführt. Parallel zu den Erfassungen der Vögel wurden Säugetiere, Schmetterlinge, Libellen und weitere Insekten sowie Amphibien und Reptilien mit aufgenommen. Für alle genannten Tiergruppen wurden Listen erstellt und diese Vorkommen naturwissenschaftlich ausgewertet.

Im Ergebnis wird keine erheblichen Beeinträchtigungen der Tierarten durch die Planung festgestellt. Die im Gutachten enthaltenen Empfehlungen zu notwendigen Naturschutzmaßnahmen wurden in den Bebauungsplan aufgenommen.

Das Plangebiet befindet sich nördlich des europäischen Vogelschutzgebietes gemäß Richtlinie 79/409/EWG „Spannteich Knappenrode“ (SPA-Gebiet). Daher wurden die möglichen Auswirkungen des Bebauungsplanes auf das SPA- Gebiet in der vorliegenden Verträglichkeits-Vorstudie betrachtet. Die Vorstudie ergab, dass das SPA-Gebiet einschließlich seiner Erhaltungsziele durch die geplante Erschließung des Westufers Scheibe-See nicht erheblich beeinträchtigt wird.

In den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wurden insbesondere auf die Lage des Plangebietes im vorhandenen Wald und auf den noch nicht abgeschlossenen Gewässerausbau des Scheibe-See hingewiesen. Eine kleine Teilfläche des Plangebietes befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Naherholungsgebiet Hoyerswerda“. Diese Belange werden im Umweltbericht besonders gewürdigt.

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung kann von Jedermann zu den Inhalten des Planentwurfes Stellung genommen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Dietmar Wolf                                                                                                                                     

Fachbereichsleiter Bau                                                            

Kontaktperson

Heike Krupka, FD Stadtplanung

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