Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hoyerswerda über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. S7„PV- Anlage Schwarzkollm“ nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. S7 „PV- Anlage Schwarzkollm“ in der Fassung vom 17.12.2021, einschließlich der Begründung ist in der Zeit
vom 27.01. bis einschließlich 25.02.2022
unter http://www.hoyerswerda/Rathaus/Aktuelles/Bekanntmachungen.de sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen einsehbar.
Wegen der im Zuge der COVID-19-Pandemie bundesweit verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen ist die physische Einsichtnahme in die Planunterlagen nur nach Terminvereinbarung unter Tel. 03571/ 456510 im Alten Rathaus, Markt 1 in Hoyerswerda möglich.
Bezüglich der COVID-19 Maßnahmen weisen wir Sie auf die Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften (Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, Abstandregeln zu anderen Personen) beim Betreten der Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Hoyerswerda hin.
Während der Zeit der öffentlichen Auslegung kann von Jedermann zu den Inhalten des Planentwurfes Stellung genommen werden. Die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hoyerswerda wird aufgrund § 4 Planungssicherstellungsgesetz vom 18.03.2021 (BGBl. I S.353) ausgeschlossen. Ihre Stellungnahmen zum Planentwurf können Sie an Heike.Krupka@hoyerswerda-stadt.de senden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Dietmar Wolf
Fachbereichsleiter Bau