Bebauungsplan Stadt Hoyerswerda Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Wohngebiet Hufelandstraße / Ernst-Heim-Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.09.2018 bis 21.09.2018
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Planzeichnung

Unterrichtung der Öffentlichkeit im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Hufelandstraße / Ernst-Heim-Straße“

 

Die Stadt Hoyerswerda beabsichtigt zur Bedienung von anhaltenden Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt, welche für sich und ihre Familien Wohneigentum bilden wollen, den Bebauungsplan „Wohngebiet Hufelandstraße / Ernst-Heim-Straße“ aufzustellen.

Dazu hat der Stadtrat in seiner 42. (ordentlichen) Sitzung am 24.04.2018 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Wohngebiet Hufelandstraße / Ernst-Heim-Straße“ entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

Das Bebauungsplangebiet befindet sich durch den verlorengegangen Bebauungszusammenhang infolge von Stadtumbaumaßnahmen baurechtlich zurzeit im Außenbereich. Vor den Stadtumbaumaßnahmen wurde es bis zum Jahr 2005 als Schulgelände genutzt. Seit dem Rückbau der Schulgebäude, des Jugendclubs und der Schulsporthalle in den Jahren 2004 bis 2008 ist das Plangebiet ohne Nutzung geblieben und inzwischen brach gefallen.

Das zu überplanende Gebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Hoyerswerda in großen Teilen als Grünfläche mit der Zweckbindung „A6: landschaftsparkartige Freiflächengestaltung nach dem Gebäuderückbau“ ausgewiesen. Am Gebietsrand entlang der Hufelandstraße weist der Flächennutzungsplan einen Streifen für die Entwicklung von Wohnbauflächen aus. Für die Entwicklung des Standortes muss entsprechend den Bestimmungen des BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt werden und der Flächennutzungsplan ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu ändern. Die Entwicklung des Standortes soll dazu beitragen, die Revitalisierung der innerstädtischen Brachfläche zu ermöglichen und damit die städtebauliche Struktur am östlichen Rand des Neustadtzentrums zu ergänzen. Ziel der weiteren Stadtentwicklung ist es, auf dieser Brachfläche die Schaffung von Wohneigentum zu fördern. Hierzu ist für das Gebiet, Baurecht für einen Eigenheimstandort mit 52 Bauparzellen für Einfamilienhäuser (Einzel- oder Doppelhäuser) und eine große Bauparzelle für 4 Mehrfamilienhäuser vorzubereiten.

Es handelt sich um einen Bebauungsplan zur Wiederbebauung der ehemaligen Schul- und Sportflächen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 304/1 und 305 aus der Flur 9, Gemarkung Hoyerswerda. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Grundstücksgröße von ca. 41.700 m². Von dieser Fläche werden ca. 33.200 m² als Fläche für die zukünftige Wohnnutzung festgesetzt.

Zur Erläuterung der vorgenannten Entwicklungsziele findet

am 06.09.2018 von 16:30 – 18:00 Uhr im Lichthof des Alten Rathauses (Erdgeschoss),

in 02977 Hoyerswerda, eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, zu der Sie hiermit herzlich eingeladen sind. Entsprechend den Verfahrensvorschriften über die Aufstellung von Bebauungsplänen wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Hufelandstraße / Ernst-Heim-Straße“ frühzeitig unterrichtet.

Sie erhalten in der Informationsveranstaltung die Gelegenheit sich über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und sich zur geplanten Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes zu äußern.

Dietmar Wolf

Fachbereichsleiter Bau

Kontaktperson

Michael Köllner

Fachdienst Stadtplanung

Hoyerswerda, Markt 1, Zimmer 1.12

Telefon 03571 456510

mail: michael.koellner@hoyerswerda-stadt.de

Gegenstände

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  • Bekanntmachungstext
  • Bebauungsplan Vorentwurf

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