Bebauungsplan Stadt Hoyerswerda Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan "Wohngebiet Hufelandstraße / Ernst-Heim-Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.05.2018 bis 22.06.2018
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Planzeichnung

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

der Stadt Hoyerswerda

zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Hufelandstraße / Ernst-Heim-Straße“

hier: öffentliche Bekanntmachung des Aufstellbeschlusses

Der Stadtrat hat in seiner 42. (ordentlichen) Sitzung am 24.04.2018 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Wohngebiet Hufelandstraße / Ernst-Heim-Straße“ entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB gefasst.

Das Bebauungsplangebiet befindet sich durch den verlorengegangen Bebauungszusammenhang infolge von Stadtumbaumaßnahmen im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB und wurde bis zum Jahr 2005 als Schulgelände genutzt. Seit dem Rückbau der Schulgebäude, des Jugendclubs und der Schulsporthalle in den Jahren 2004 bis 2008 ist das Plangebiet ohne Nutzung geblieben und inzwischen brach gefallen.

Das zu überplanende Gebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Hoyerswerda in großen Teilen als Grünfläche mit der Zweckbindung „A6: landschaftsparkartige Freiflächengestaltung nach dem Gebäuderückbau“ ausgewiesen. Am Gebietsrand entlang der Hufelandstraße weist der Flächennutzungsplan einen Streifen für die Entwicklung von Wohnbauflächen aus. Für die Entwicklung des Standortes muss entsprechend den Bestimmungen des BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt werden und der Flächennutzungsplan ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu ändern. Die Entwicklung des Standortes soll dazu beitragen durch Revitalisierung der innerstädtischen Brachfläche die städtebauliche Struktur in der Neustadt zu verbessern.

Ziel der weiteren Stadtentwicklung ist auf dieser Brachfläche die Schaffung von Wohneigentum zu fördern. Hierzu ist für das Gebiet, Baurecht für einen Eigenheimstandort mit 52 Bauparzellen für Einfamilienhäuser (Einzel- oder Doppelhäuser) und eine große Bauparzelle für 4 Mehrfamilienhäuser vorzubereiten.

Es handelt sich um einen Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 304/1 und 305 aus der Flur 9, Gemarkung Hoyerswerda.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Grundstücksgröße von ca. 41.700 m². Von dieser Fläche werden ca. 33.200 m² als Fläche für die Wohnnutzung festgesetzt. Es soll eine Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt werden. Daraus errechnet sich eine maximal überbaubare Grundfläche von ca. 13.300 m². Gemäß § 13 a Abs. (1) Nr. 1 BauGB besteht die Möglichkeit von einem beschleunigten Aufstellverfahren für Bebauungspläne Gebrauch zu machen, in denen eine zulässige Grundfläche von insgesamt weniger als 20.000 m² festgesetzt wird. Die im § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB benannte Voraussetzung zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens kann erfüllt werden.

Über die Vorprüfung des Einzelfalls zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird geklärt, ob mit der angestrebten Aufstellung des Bebauungsplanes keines der Vorhaben, welche in der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufgelistet sind, berührt ist.

Ebenso sind die geplanten neuen Wohnbaugrundstücke keine Vorhaben, die einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG oder sonstigem Landesrecht unterliegen.

Alle Voraussetzungen zur Anwendung des § 13a BauGB erscheinen erfüllt. Somit möchte die Stadt Hoyerswerda vom Recht, das Bebauungsplanverfahren als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen, Gebrauch machen.

Entsprechend den Verfahrensvorschriften über die Aufstellung von Bebauungsplänen wird die geplante Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Hufelandstraße / Ernst-Heim-Straße“ hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Dietmar Wolf

Fachbereichsleiter Bau

Anlagen

Anlage 1:                   Gebietsgrenzen des Wohngebiets Hufelandstraße / Ernst-Heim-Straße im Stadtgebiet

Anlage 2:                   Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohngebiet Hufelandstraße / Ernst-Heim-Straße“ mit ALK (amtlicher Liegenschaftskarte)

Kontaktperson

Michael Köllner

Fachdienst Stadtplanung

Hoyerswerda, Markt 1, Zimmer 1.12

Telefon 03571 456510

Gegenstände

Übersicht
  • Anlage 1 Lage im Stadtgebiet
  • Anlage 2 Geltungsbereich
  • Bekanntmachungstext

Informationen

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