Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Hoyerswerda Aufstellungsbeschluss

Wohngebiet Ernst-Thälmann-Straße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.10.2017 bis 27.11.2017
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Planzeichnung

Der Stadtrat hat in seiner 35. (ordentlichen) Sitzung am 26.09.2017 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in Knappenrode mit der Bezeichnung „Wohngebiet Ernst-Thälmann-Straße“ entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13b BauGB gefasst.

Im Zuge der Stilllegung der Fabrikanlagen in der Brikettfabrik Knappenrode sind auch Betriebsgebäude entlang der Ernst-Thälmann-Straße beseitigt worden. Das Bebauungsplangebiet ist durch den Gebäuderückbau auf der westlichen Straßenseite in den Außenbereich gekommen. Es grenzt im Norden an den Bebauungsbestand am August-Bebel-Platz (ehemaliges Kulturhaus), im Westen an den Trassenkorridor des geplanten Museumsflieses, im Osten an die bebauten Einfamilienhausgrundstücke zwischen dem Lohsaer Weg und der Ernst-Thälmann-Straße und im Süden an die Vorfläche am Eingangsbereich zum Museumsbereich der Energiefabrik Knappenrode.

Das zu überplanende Gebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Hoyerswerda als Mischbaufläche ausgewiesen. Für die Entwicklung des Standortes zu einem Einfamilienhausgebiet muss entsprechend den Bestimmungen des BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Entwicklung des Standortes kann als städtebauliche Lückenschließung des Siedlungsbereiches entlang der Ernst-Thälmann-Straße helfen, die Abrundung des Bebauungsbestandes zwischen der Energiefabrik und dem August-Bebel-Platz sinnvoll zu verbessern.

Ziel der weiteren Ortsentwicklung für diese städtebauliche Lücke ist die Baulandausweisung für Nachfrager, welche für sich und ihre Familien Wohneigentum in Knappenrode bilden wollen. Hierzu soll, für das Gebiet, Baurecht für einen kleinen Eigenheimstandort mit 5 Bauparzellen für Einfamilienhäuser vorbereitet werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teilflächen der Flurstücke 210/2, 210/3, 210/8, 211/1 und 211/3 aus Flur 2 der Gemarkung Knappenrode. Die zu überplanende Grundstücksfläche beträgt ca. 10.100 m².

Das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB soll zur Wiedernutzbarmachung der Rückbauflächen bei der Aufstellung des Bebauungsplanes angewendet werden. Es handelt sich um eine städtebaulich interessante Randlage mit räumlichem Bezug zu den bestehenden Siedlungsstrukturen am südlichen Ortsrand von Knappenrode. Die Entwicklung des „Wohngebietes Ernst-Thälmann-Straße“ stellt für die Stadt Hoyerswerda eine Maßnahme zur städtebaulichen Abrundung des Siedlungsrandes und zur Weiterentwicklung der Wohnbauflächen im Ortsteil Knappenrode dar. Sie dient zudem der Wiedernutzbarmachung von ehemaligen Werksnebenflächen der Brikettfabrik (Baracke Kaderabteilung ehem. BKK Glückauf Knappenrode, Arztsanitätsstelle des BKK, Stellwerk der Anschlussbahn BKK für den Kohleverladebahnhof).

Es soll eine Grundflächenzahl GRZ von 0,4 festgesetzt werden, somit handelt es sich um ein Plangebiet mit weniger als 10.000 m² zulässig überbaubarer Grundfläche. Die im § 13b BauGB benannten Voraussetzungen zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB können erfüllt werden.

Es sind keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern, die unter § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB benannt wurden, zu erkennen. Augenscheinlich ist Vorort erkennbar, dass die angestrebte Baugebietentwicklung zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen führen wird.

Ebenso sind die geplanten neuen Wohnbaugrundstücke keine Vorhaben, die einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG oder sonstigem Landesrecht unterliegen.

Alle Voraussetzungen zur Anwendung des § 13b BauGB erscheinen erfüllt. Somit möchte die Stadt Hoyerswerda vom Recht, das Bebauungsplanverfahren als beschleunigtes Verfahren nach § 13b BauGB durchzuführen, Gebrauch machen.

Entsprechend den Verfahrensvorschriften über die Aufstellung von Bebauungsplänen wird die geplante Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Ernst-Thälmann-Straße“ hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Anlagen

Anlage 1: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Ernst-Thälmann-Straße“ mit ALK (amtlicher Liegenschaftskarte)

Anlage 2: Luftbild mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Ernst-Thälmann-Straße“

Anlage 3: Bebauungsplan „Wohngebiet Ernst-Thälmann-Straße“ – Lage im Stadtgebiet

Kontaktperson

Stadtverwaltung Hoyerswerda, Fachdienst Stadtplanung

Herr Köllner, Telefon 03571-456510, E-Mail michael.koellner@hoyerswerda-stadt.de

Gegenstände

Übersicht
  • Anlage 1
  • Anlage 2
  • Anlage 3

Informationen

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