Bebauungsplan Stadt Heidenau Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan M 13/1 "MAFA-Park"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.10.2023 bis 04.12.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan M 13/1 „MAFA-Park“

 

Veröffentlichung des Entwurfs zum Bebauungsplan M 13/1 „MAFA-Park“ in der Fassung vom 07.07.2023 im Verfahren nach § 8 Baugesetzbuch (BauGB) Öffentliche Auslegung gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit (i.V.m.) § 4a BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau hat in seiner Sitzung am 29.10.2020 beschlossen, den Bebauungsplan M 13/1 “Ehemalige Maschinenfabrik“ neu aufzustellen (Vorlagen-Nr. 107/2020).

Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 8,5 Hektar (ha) umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Mügeln: 356/b, 358/c (Teilfläche), 358/e, 358/f, 359/a, 359/c, 359/d, 361, 361/a, 361/b, 362/b, 362/d, 362/e, 362/1, 362/2, 362/3, 387/1, 387/2, 388/1, 388/2, 390/1, 390/2, 390/3, 390/4, 392/f, 396, 414/1 (Teilfläche), 414/2, 415/2, 426 (Teilfläche). Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches in der Planzeichnung.

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Mügeln zwischen der Bahntrasse im Nord/ Nordosten, der Mühlenstraße im Süden/ Südosten und der August-Bebel-Straße im Westen. Der Mühlgraben verläuft teilweise oberirdisch und teilweise verrohrt durch das Plangebiet.

Ziele und Zweck der Planung:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen für eine bauliche Entwicklung des MAFA-Areals (Wohn-/ Mischgebiet; Gemeinbedarfs-/ Grün- und Verkehrsflächen),
  • Herstellung einer städtebaulichen Ordnung mit einer dem Standort entsprechenden, städtebaulich-freiräumlichen Qualität,
  • Herstellung einer stadträumlichen Verknüpfung mit angrenzenden Quartieren,
  • die Revitalisierung von Flächen,
  • die Umsetzung der Belange des Umwelt- und Naturschutzes unter Berücksichtigung von Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sowie
  • die Sicherung der Verkehrs- und Medienerschließung.

In der Sitzung des Stadtrates am 24.06.2021 wurde die Bezeichnung des Bebauungsplanes in B-Plan M 13/1 „MAFA-Park“ geändert (Vorlagen-Nr. 103/2021), der Vorentwurf in der Fassung vom (i.d.F.v.) 30.04.2021, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung mit dem Umweltbericht, dem Grünordnungsplan sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung gebilligt und zur Offenlage bestimmt (Vorlagen-Nr.: 106/2021). In der öffentlichen Sitzung am 16.12.2021 hat der Stadtrat der Stadt Heidenau die Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes M 13/1 „MAFA-Park“ i.d.F.v. 30.04.2021 beschlossen (Vorlagen-Nr. 171/2021).

Bei der Erarbeitung des Entwurfs waren sich aus der Abwägung ergebende Änderungen, die Erfordernisse aus den noch nicht fertig gestellten Gutachten sowie weitere, aus städtebaulicher Sicht erforderliche Belange zu berücksichtigen. Dies betraf im Wesentlichen folgende Belange:

  • Denkmalschutz (Hinweise zum Kulturdenkmalbestand, Bodenfunde, Erhaltung und Schutz vorhandener Denkmale);
  • Abfall-/ Bodenschutz (Kennzeichnung Altlasten, Ergänzung der Baugrundgutachten, Nutzungsbezogene Gefährdungsbeurteilung, Grundwasser);
  • Gewässerschutz (Niederschlagsentwässerung sowie Niederschlagswasserrückhaltung und -versickerung);
  • Hochwasserschutz (Überschwemmungsgefährdung, hochwasserangepasste Bauweise);
  • Lärmschutz (nachträglich fertiggestelltes Gutachten);
  • Natur-/ Artenschutz (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen/ artenschutzrechtliche Prüfung in Bezug auf Ersatz- und Zusatzhabitate für Fledermäuse und Höhlenbrüter) und
  • Erschließung (Straßenverkehrsrecht, Gehwege, Ruhender Verkehr, Dimensionierung der Verkehrsflächen; Ausbau Fernwärme; Kanal).

In der Stadtratssitzung am 28.09.2023 (Vorlagen-Nr.: 086/2023) wurde der Entwurf des Bebauungsplanes M 13/1 „MAFA-Park“ i.d.F.v. 07.07.2023 bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung mit den dazugehörigen Anlagen, gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung bestimmt.

Während der Veröffentlichungsfrist im Zeitraum

vom 30.10.2023 bis einschließlich 04.12.2023

können die im Folgenden benannten Unterlagen des Entwurfs zum Bebauungsplan M 13/1 „MAFA-Park“ i.d.F.v. 07.07.2023:

  • Planzeichnung mit den Textlichen Festsetzungen,
  • Begründung mit Anlagen,
  • Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Anlagen,
  • Erschließungsplanung mit Anlagen sowie
  • die Gutachten zu Altlastenbelastung und Boden sowie Schall und
  • die Wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
  • Tiere und Pflanzen: Auswirkungen aufgrund durch Beseitigung/Überbauung von Biotopstrukturen, Beseitigung von Altgebäuden und durch bauzeitbedingte Auswirkungen; Hinweise auf meldepflichtige bzw. ungeeignete Pflanzen,
  • Fläche und Boden: Versiegelung von Flächen durch Überbauung und Überprägung und damit Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen und Belastung des Gebietswasserhaushalts; erhöhte Konzentrationen von Altlasten,
  • Wasser: Überschwemmungs- & Risikogebiet Müglitz; vorbeugender Hochwasserschutz mit Funktion Anpassung von Nutzungen; Niederschlagsentwässerung; Regenwasserversickerung und -rückhaltung; hydraulischer Nachweis; Grundwasserbeprobung,
  • Klima und Luft: Voraussetzungen für ausgeglichenes Kleinklima durch Grün- und Freiflächenfestsetzungen,
  • Landschafts- und Ortsbild: Kulturlandschaftsschutz – sichtexponierter Elbtalbereich,
  • Kultur- und Sachgüter: Kulturdenkmale, die soweit möglich erhalten und fachgerecht saniert werden sollen; Archäologie und
  • Mensch und seine Gesundheit: von Bahnstrecke ausgehende Lärmimmissionen; verkehrliche Belastung durch Baustellenverkehr; nach Fertigstellung ist mit erhöhter Verkehrsfrequentierung zu rechnen; Radonschutz,

auf der Internetseite der Stadt Heidenau unter www.heidenau.de unter der Rubrik „Planen, Bauen & Fördern“, „Aktuelle Mitteilungen des Bauamtes“ sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter der Webadresse www.bauleitplanung.sachsen.de digital eingesehen werden.

Darüber hinaus liegt der Entwurf des Bebauungsplans M 13/1 „MAFA-Park“ i.d.F.v. 07.07.2023 zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Heidenau, von-Stephan-Straße 4 (Brunneneck), Bauamt, 1. OG, Zimmer 108, 01809 Heidenau während der geltenden Öffnungszeiten:

            Montag:                                  8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Dienstag/ Donnerstag:           8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag:                                   8.30 Uhr - 12.00 Uhr

öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist auch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung im Sekretariat des Bauamtes unter Tel. 03529/571-451 bzw. per E-Mail an bauamt@heidenau.de möglich.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden erfolgt parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an stadtplanung@heidenau.de übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Heidenau abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

J. Opitz

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Heidenau

Bauamt/ Sachgebiet Stadtplanung 

Dresdner Str. 47, 01809 Heidenau

Stellungnahmen sind elektronisch an folgende E-Mailadresse zu übermitteln:

stadtplanung@heidenau.de 

Datenschutzerklärung

Die Stadt Heidenau nutzt für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach Baugesetzbuch das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen. Hierbei werden in unterschiedlichem Maße persönliche Daten abgefragt. Informationen zum Datenschutz des Beteiligungsportals finden Sie hier: www.sachsen.de/datenschutz.html#a-5242

Sonstige Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten sind auf der Website der Stadt Heidenau unter Datenschutz / Stadt Heidenau veröffentlicht. 

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