Information zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan G09/1 Gewerbegebiet Hauptstraße (Öffentliche Auslegung)
Der Stadtrat der Stadt Heidenau hat in seiner Sitzung am 30. März 2017 nach § 2 Absatz 1 i. V. m. § 8 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss Nr. 031/2017 die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes G 09/1 „Gewerbegebiet Hauptstraße“ beschlossen. Der Stadtrat der Stadt Heidenau hat am 26.04.2018 mit Beschluss Nr. 046/2018 den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der qualifizierte Bebauungsplan hat die Beseitigung des nicht mehr zeitgemäßen bzw. nachfragerechten Sondergebietes und der nicht mehr sinnvollen Beschränkungen der gewerblich nutzbaren Teilfläche zum Gegenstand. Mit dem Bebauungsplan soll die Ausweisung eines Gebietes für Gewerbeunternehmen, die sich aufgrund des beachtlichen Flächenzusammenhangs und der relativ günstigen überörtlichen Straßenverkehrsanbindung standortgerecht erweitern bzw. ansiedeln möchten, offen gehalten werden.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im qualifizierten Bebauungsplan im Maßstab 1:1000.
Der Entwurf des qualifizierten Bebauungsplanes G 09/1 „Gewerbegebiet Hauptstraße“ liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben vom 16. Juli 2018 bis einschließlich 17. August 2018 in der Stadtverwaltung Heidenau, Nordstraße 27, Erstes Obergeschoss, Zimmer 104, 01809 Heidenau, während folgender Sprechzeiten aus:
Montag 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15:30 Uhr, Dienstag 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr, Donnerstag 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr, Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr, Mittwoch geschlossen.
Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes auch auf der Internetseite der Stadt Heidenau unter http://www.heidenau.de/Bauen-Wohnen/Bauen/Aktuelle-Mitteilungen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Folgende wesentlich umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf sind Bestandteil der ausgelegten Unterlagen und können ebenfalls eingesehen werden: Nach welchem System sind die Stellungnahmen geordnet? Ich empfehle eine Sortierung, so dass die nachfolgende Auflistung mit der Ablage im Auslegungsordner übereinstimmt.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft- und Ortsbild), Mensch, Kulturgüter und sonstige Sachgüter.
Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:
Grünordnungsplan zum Bebauungsplan G 09/1 Gewerbegebiet Hauptstraße, des Büros Schulz-UmweltPlanung aus Pirna, von April 2018
Die Gutachten können während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadt Heidenau, Nordstraße 27, Zimmer 104, eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes und in die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu nehmen und Stellungnahmen an die Stadt Heidenau, Dresdner Str. 47, 01809 Heidenau zu senden oder während der Sprechzeiten im Bauamt, Nordstr. 27, 01809 Heidenau, Zimmer 104 zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Stellungnahmen können sowohl postalisch als auch online unter dem o.g. Bauleitportal oder unter stadtplanung@heidenau.de eingereicht werden.
Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB.
Heidenau, den 13.07.2018
gez.
Jürgen Opitz
Bürgermeister
Frau Windisch, Bauamtsleiterin
Frau Ulbrich, Sachbearbeiterin