Die Stadt Heidenau informiert hiermit über die beabsichtigte Bebauungsplanung G 23/1 „Wohngebiet Sporbitzer Straße“ in Heidenau. Das Gebiet umfasst die Flurstücke 74, 74/e, 74/f, 74/g und 75/2 der Gemarkung Gommern und eine Flächengröße von ca. 2,5 ha.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens möchte die Stadt Heidenau die Öffentlichkeit frühzeitig über die Planungsabsichten in Kenntnis setzen und einbinden. Dazu liegen die Unterlagen des Vorentwurfes einschließlich der umweltbezogenen Unterlagen zum Bebauungsplan zur Einsicht im Rathaus der Stadt Heidenau, Bauamt, Nordstr. 27, 1. OG, Zimmer 104, 01809 Heidenau
vom 16.04.2018 bis einschließlich 17.05.2018
während der Öffnungszeiten
Montag 8:30-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr
Dienstag 8:30-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8:30-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Freitag 8:30-12:00 Uhr
öffentlich aus.
Alle ausliegenden Unterlagen zum Vorentwurf des o.g. Bebauungsplanes, können Sie sowohl hier im Zentralen Landesportal Bauleitplanung Sachsens als auch auf der Heidenauer Internetseite unter www.heidenau.de unter der Rubrik „Bauen und Wohnen“, „Aktuelle Mitteilungen“, „Bebauungsplan G 23/1 „Wohngebiet Sporbitzer Straße“ - Vorentwurf“ einsehen und downloaden.
Innerhalb der o.g. Beteiligungsfrist kann die Öffentlichkeit hier im Zentralen Landesportal Bauleitplanung Sachsen eine Stellungnahme abgeben. Außerdem wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, Ihre Belange und ggf. Anregungen zu o.g. Bebauungsplanes schriftlich bei der Stadtverwaltung abzugeben oder zur Niederschrift bei der Stadt Heidenau vorzutragen. Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nicht berücksichtigt werden können.
Jürgen Opitz Bürgermeister
Frau Windisch (Bauamtsleiterin)
Herr Mandl (Sachbearbeitung Stadtplanung)