Bebauungsplan Stadt Heidenau Erneute Beteiligung

Bebauungsplan G 23/1 "Wohngebiet Sporbitzer Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.06.2020 bis 14.07.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

In der Sitzung des Stadtrats vom 18.05.2017 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans G 23/1 „Wohngebiet Sporbitzer Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 BauGB i.V.m. § 8 BauGB gefasst (Beschlussvorlage Nr. 054/2017). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 74, 74e, 74f, 74g, 75/2 der Gemarkung Gommern mit einer Fläche von ca. 2,5 ha.

Im weiteren Verfahren hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 29.11.2018 den Entwurf zum Bebauungsplan i.d.F.v. 11.09.2018 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 142/2018). Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs i.d.F.v 11.09.2018 erfolgte in der Zeit vom 07.01.2019 bis einschließlich 08.02.2019.

Aufgrund vorgenommener Änderungen und Ergänzungen zu den Unterlagen des Entwurfs i.d.F.v. 11.09.2018, wurde ein erstes erneutes Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erforderlich. Dieses wurde vom 29.07.2019 bis einschließlich 30.08.2019 durchgeführt. Dazu haben die überarbeiteten Unterlagen zum Entwurf (1. Überarbeitung) i.d.F.v. 21.06.2019 ausgelegen.

Aufgrund einer erneut notwendigen Überarbeitung der Unterlagen zum Entwurf (1. Überarbeitung) i.d.F.v. 21.06.2019, ist eine 2. erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs.3 Satz 1 BauGB der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und TöB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich geworden.

Folgende Unterlagen zum Entwurf (2. Überarbeitung) des Bebauungsplans liegen zur Einsichtnahme aus:

  • Planzeichnung (Blatt 1, M 1:1.1000), vom 14.05.2020 (Überarbeitung der Fassung vom 21.06.2019)
  • Textliche Festsetzungen (Blatt 2), vom 14.05.2020 (Überarbeitung der Fassung vom 21.06.2019)
  • Begründung, vom 14.05.2020 (Überarbeitung der Fassung vom 21.06.2019)
  • Umweltbericht, vom 12.03.2020 (Überarbeitung der Fassung vom 21.06.2019)
  • Grünordnungsplan, vom 12.03.2020 (Überarbeitung der Fassung vom 21.06.2019) (Bericht; Karte 1: Bestandsbewertung, M 1:1.1000; Karte 2: Maßnahmen, M 1:1.1000)
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 1, vom 18.01.2018
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2 (ergänzende Nachuntersuchung), vom 12.03.2020 (Überarbeitung der Fassung vom 21.06.2019)
  • Schallschutzgutachten (ABD 42412-05/20), vom 18.02.2020 (Überarbeitung der Fassung vom 05.11.2018)
  • Geotechnisches Gutachten (Hauptuntersuchung), vom 23.04.2018
  • Lage- und Höhenplan (Blatt 1 + Blatt 2, M 1:250), vom 14.02.2018

Im Zuge der 2. erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sind außerdem die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB Bestandteil der auszulegenden Unterlagen:

  • Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB der Öffentlichkeit sowie der Behörden und TöB zum Entwurf (1. Überarbeitung) des Bebauungsplans i.d.F.v. 21.06.2019 (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)
  • Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und TöB zum Entwurf des Bebauungsplans i.d.F.v. 11.09.2018 (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)
  • Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TöB) zum Vorentwurf des Bebauungsplans i.d.F.v. 27.02.2018 (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

Folgende Arten umweltbezogener Informationen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB stehen zur Verfügung:

siehe dazu Tabelle unter dem Punkt Unterlagen (links oben - Datei "Öffentliche Bekanntmachung im Heidenau Journal (Ausgabe Nr. 10/2020)

Die öffentliche Auslegung erfolgt im Rathaus der Stadt Heidenau, Bauamt, Nordstraße 27, Zimmer 104, 01809 Heidenau

vom 15.06.2020 bis einschließlich 14.07.2020

zu folgenden Dienstzeiten:

Montag                      08.30 bis 12.00 Uhr,  13.00 bis 15:30 Uhr

Dienstag                    08.30 bis 12.00 Uhr,  13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch                   geschlossen

Donnerstag               08.30 bis 12.00 Uhr,  13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag                       08.30 bis 12.00 Uhr

Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB stehen Ihnen die Inhalte der ortsüblichen Bekanntmachung während des o.g. Zeitraumes auch auf der Internetseite der Stadt Heidenau www.heidenau.de unter der Rubrik „Bauen und Wohnen“, „Aktuelle Mitteilungen“, „Bebauungsplan G 23/1 „Wohngebiet Sporbitzer Straße“ zu Ihrer Einsichtnahme zur Verfügung.

Während der o.g. Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - bei der Stadtverwaltung Heidenau gegeben.

Stellungnahmen können sowohl postalisch, als Email über stadtplanung@heidenau.de oder online über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung eingereicht werden. Die Angabe der Anschrift des Verfassers einer Stellungnahme ist zweckmäßig, da das Ergebnis der Behandlung der abgegebenen Stellungnahmen mitgeteilt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

HINWEIS ZUM CORONA-VIRUS:

Zur Sicherheit aller bitten wir Sie beim Betreten des Verwaltungsgebäudes um Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln (z.B. kein Händeschütteln, Hust- und Niesetikette, Händewaschen, etc.), des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung als auch der Abstandsregelung von mindestens 1,50 Meter von Personen zueinander.

Zur besseren Organisation der Einsichtnahme in die ausliegenden Unterlagen unter Beachtung der festgelegten Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen, empfehlen wir Ihnen einen Termin zur Einsichtnahme beim Bauamt vorab telefonisch über die Rufnummern 03529 571-451/-460 oder via E-Mail über stadtplanung@heidenau.de zu vereinbaren.

J. Opitz

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Mandl | Bauamt, Sachgebiet Stadtplanung

E-Mail: stadtplanung@heidenau.de

Tel.: 03529 571-460    |     Fax: 03529 571-11-460

Besucheranschrift: Nordstr. 27, 01809 Heidenau

Postanschrift: Dresdner Str. 47, 01809 Heidenau

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