Bebauungsplan Stadt Heidenau Erneute Beteiligung

Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanverfahrens G 23/1 „Wohngebiet Sporbitzer Straße“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.07.2019 bis 30.08.2019
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Die Stadt Heidenau informiert hiermit über das Verfahren zum Bebauungsplan G 23/1 „Wohngebiet Sporbitzer Straße“ in Heidenau. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 74, 74e, 74f, 74g, 75/2 der Gemarkung Gommern und weist insgesamt eine Größe von ca. 2,5 ha auf.

Der Heidenauer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.11.2018 den Entwurf zum Bebauungsplan gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Planentwurf erfolgte in der Zeit vom 07.01.2019 - 08.02.2019.

Aufgrund vorgenommener Änderungen und Ergänzungen im Planentwurf des o.g. Bebauungsplanverfahrens, resultierend aus den Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (formelle Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange), führt die Stadt Heidenau eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB durch.

Die öffentliche Auslegung erfolgt im Rathaus der Stadt Heidenau, Bauamt, Nordstraße 27, Zimmer 104, 01809 Heidenau

vom 29.07.2019 bis einschließlich 30.08.2019

zu folgenden Dienstzeiten:

Montag                      08.30 bis 12.00 Uhr,  13.00 bis 15:30 Uhr

Dienstag                    08.30 bis 12.00 Uhr,  13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch                   geschlossen

Donnerstag               08.30 bis 12.00 Uhr,  13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag                       08.30 bis 12.00 Uhr

Die Beteiligungsunterlagen dieser öffentlichen Bekanntmachung sind während des o.g. Zeitraumes auch auf der Internetseite der Stadt Heidenau www.heidenau.de unter der Rubrik "Bauen und Wohnen", "Aktuelle Mitteilungen", "Bebauungsplan G 23/1 Wohngebiet Sporbitzer Straße“" einsehbar.

Während der o.g. Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - bei der Stadtverwaltung gegeben.

Stellungnahmen können sowohl postalisch, via Email unter stadtplanung@heidenau.de oder direkt hier unter dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung) verbindlich mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende Planunterlagen zum Bebauungsplanentwurf liegen zur Einsichtnahme aus (siehe links oben unter dem Punkt "Dokumente"):

  • Rechtsplan, Planzeichnung (Blatt 1), vom 21.06.2019 resultierend aus der Entwurfsfassung vom 11.09.2018
  • Rechtsplan, Textliche Festsetzungen (Blatt 2), vom 21.06.2019 resultierend aus der Entwurfsfassung vom 11.09.2018
  • Begründung, vom 21.06.2019 resultierend aus der Entwurfsfassung vom 17.08.2018
  • Umweltbericht, vom 21.06.2019 resultierend aus der Fassung vom 27.02.2018
  • Grünordnungsplan, vom 21.06.2019 resultierend aus der Fassung vom 27.02.2018 (Bericht; Karte 1: Bestandsbewertung; Karte 2: Maßnahmen)
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, vom 21.06.2019 resultierend aus der Fassung vom 18.01.2018
  • Schallschutzgutachten, vom 05.11.2018 resultierend aus der Fassung vom 27.02.2018 und gutachterliche Stellungnahme zum Schallschutz, vom 05.03.2019
  • Geotechnisches Gutachten, vom 23.04.2018
  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit umweltbezogenen Informationen aus der Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes (§ 4 Abs. 2 BauGB)
  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit umweltbezogenen Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes (§ 4 Abs. 1 BauGB)
  • Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Im Zuge der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sind außerdem die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB Bestandteil der auszulegenden Unterlagen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Angaben dazu vorzunehmen, welche Arten umweltbezogener Informationen zur Verfügung stehen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen stehen aus den oben aufgeführten Unterlagen zum Bebauungsplan zur Verfügung:

  • Umweltbericht, 21.06.2019 resultierend aus der Fassung vom 27.02.2018:
    Der Umweltbericht enthält Angaben zur Bestandsaufnahme im Plangebiet und zu Prognosen der Entwicklung bei der Durchführung der Planung. Es werden die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Ortsbild, Kulturgüter und Sachgüter betrachtet.
  • Grünordnungsplan, 21.06.2019 resultierend aus der Fassung vom 27.02.2018:
    Der Grünordnungsplan enthält Angaben zur Bestandsaufnahme im Plangebiet und zu Prognosen der Entwicklung bei der Durchführung der Planung, zur Bewertung der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung sowie grünordnerische Maßnahmen und solche zum Ausgleich.
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, 21.06.2019 resultierend aus der Fassung vom 18.01.2018:
    Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag gibt Aufschluss über Untersuchungen zu Habitatstrukturen sowie besonders geschützten Säugetier-, Vogel- Amphibien-, Reptilien-, und Insektenarten.
  • Schallschutzgutachten 05.11.2018 resultierend aus der Fassung vom 21.02.2018 und gutachterliche Stellungnahme zum Schallschutz (Aktennotiz: ABD 42412-05/19-zsch), 05.03.2019:
    Das Schallschutzgutachten enthält Angaben zu Schallquellen, Emissionswerten der vorhandenen und geplanten Nutzung und maßgeblichen Außenlärmpegeln.
  • Geotechnisches Gutachten: Das Geotechnische Gutachten dokumentiert die Ergebnisse der Erkundung und Untersuchung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse des Bebauungsplanbereichs, beurteilt die Versickerung von Regenwasser und die Eignung des Standortes im Hinblick auf das Vorhaben. Dazu werden Angaben zur Beschaffenheit und Tragfähigkeit des dort anzutreffenden Bodens gemacht.
  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes - § 4 Abs. 2 BauGB
  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes - § 4 Abs. 1 BauGB
  • Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes - § 3 Abs. 1 BauGB

Jürgen Opitz
Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Heidenau | Bauamt, Zimmer 104

Herr Mandl | Sachgebiet Stadtplanung, Zimmer 102

E-Mail: stadtplanung@heidenau.de

Tel.: 03529 571-460

Fax: 03529 571-11-460

Besucheranschrift: Nordstr. 27, 01809 Heidenau

Postanschrift: Dresdner Str. 47, 01809 Heidenau

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.