Bebauungsplan Stadt Hartha Aufstellungsbeschluss

ÖB zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Einkaufszentrum Geschwister-Scholl-Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.08.2023 bis 11.08.2023
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Hartha hat am 29. Juni 2023 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB beschlossen, einen Bebauungsplan „Einkaufszentrum Geschwister-Scholl-Straße“ aufzustellen. Die Planaufstellung erfolgt nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Daher wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.

Anlass

Das Einkaufszentrum an der Geschwister-Scholl-Straße wurde im Jahr 1991 im Rahmen einer raumordnerischen Abwägung als zulässig nach § 34 BauGB deklariert. Damit erübrigte sich zu diesem Zeitpunkt ein Bebauungsplanverfahren. Seit dieser Zeit hat sich die Nutzung der Gewerbe- und Verkehrsräume in nicht unerheblichen Maße geändert. Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Hartha, den 18.07.2023

Ronald Kunze

Bürgermeister

 

Kontaktperson

Stadtverwaltung Hartha

Bauamt

Herr Fischer

Karl-Marx-Straße 32

04746 Hartha

Tel: 034328-52-160

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