Flächennutzungsplan Stadt Hainichen Beschluss

Flächennutzungsplan der Stadt Hainichen

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 23.07.2021 bis 28.07.2031
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Planzeichnung

BEKANNTMACHUNGEN DER STADT HAINICHEN

Betrifft: Flächennutzungsplan der Stadt Hainichen- Bekanntmachung der Genehmigung und Inkrafttreten

Der Stadtrat Hainichen hat unter der Nr. 2489 am 06.01.2021 den Feststellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan der Stadt Hainichen, die zugehörige Begründung und den Umweltbericht in der Fassung vom 16.12.2020 gefasst.

Der Flächennutzungsplan wurde vom Landratsamt Mittelsachsen mit Schreiben vom 11.05.2021, unter der Genehmigungsnummer 01-Hainichen-01/2021, Aktenzeichen 21B170015 genehmigt. Der Flächennutzungsplan wurde ordnungsgemäß ausgefertigt und tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den Flächennutzungsplan, die Begründung und die Zusammenfassende Erklä-rung im Bau- und Ordnungsamt der StadtHainichen, Markt 1, Zimmer 216 (erste Etage) während der Öffnungszeiten

Montag und Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und13.00 Uhr - 18.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.Unbeachtlich werden nach § 215 BauGB1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzungder dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplansund3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht wordensind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGBüber die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüchefür Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Flächennutzungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Hainichen, den 28.05.2021

Dieter Greysinger

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Hainichen

Bau- und Ordnungsamt

Abt. Stadtplanung

Markt 1

09661 Hainichen

Tel.: 037207 60153

E-Mail: steffen.kraetzsch@hainichen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Beiplan - Schutzgebiete/Biotope
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Anlage 1 zum Umweltbericht - Wohnbauflächen
  • Anlage 2 zum Umweltbericht - gemischte Bauflächen
  • Anlage 3 zum Umweltbericht - Biotopdatenblätter

Informationen

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