Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Großschönau Erneute Beteiligung

Einbeziehungssatzung "Richard-Goldberg-Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.02.2022 bis 25.02.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ortsübliche / Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Großschönau

Bekanntmachung der Gemeinde Großschönau über die erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes der Einbeziehungssatzung im Bereich der Richard-Goldberg-Straße, Teilbereiche der Flurstücke 1126, 157 und 1128a, Gemarkung Großschönau

Der Gemeinderat der Gemeinde Großschönau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.01.2022 mit Beschluss-Nr. 06/01/2022 die erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung und die Beteiligung der berührten Behörden des geänderten Entwurfs der Einbeziehungssatzung für den Bereich der Richard-Goldberg-Straße, Teilbereiche der Flurstücke 1126, 157 und 1128a gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die geänderten Bestandteile sind in den Unterlagen entsprechend kenntlich gemacht.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung, bestehend aus den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung wird vom

                                                 11.02.2022 bis einschl. 25.02.2022

in der Gemeinde Großschönau, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 54 in 02779 Großschönau im Sachgebiet Bauverwaltung, Zimmer 17 während folgender Dienstzeiten:

Montag und Mittwoch                09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:00 Uhr

Dienstag                                    09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 18:00 Uhr

Donnerstag                                09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag                                       09:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift vorgebracht werden – jedoch nur zu den geänderten und ergänzten Teilen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 2 Satz 1 BauGB die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.grossschoenau.de/de/Oeffentliche-Bekanntmachungen/ einsehbar sowie im Zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/grossschoenau/startseite mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Großschönau, 25.01.2022

Frank Peuker

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Christina Wemme
 

Gegenstände

Übersicht
  • Textliche Festsetzungen
  • Planzeichnung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Begründung

Informationen

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