Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Großschönau Öffentliche Auslegung

Einbeziehungssatzung der Gemeinde Großschönau im Bereich der Richard-Goldberg-Straße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.10.2021 bis 15.11.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ortsübliche / Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Großschönau

Bekanntmachung der Gemeinde Großschönau über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Einbeziehungssatzung im Bereich der Richard-Goldberg-Straße, Teilbereiche der Flurstücke 1126, 157 und 1128a, Gemarkung Großschönau

Der Gemeinderat der Gemeinde Großschönau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.09.2021 mit Beschluss-Nr. 43/09/2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Einbeziehungssatzung für den Bereich der Richard-Goldberg-Straße, Teilbereiche der Flurstücke 1126, 157 und 1128a gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung, bestehend aus den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung wird vom

                                           15.10.2021 bis einschl. 15.11.2021

in der Gemeinde Großschönau, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 54 in 02779 Großschönau im Sachgebiet Bauverwaltung, Zimmer 17 während folgender Dienstzeiten:

Montag und Mittwoch                09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:00 Uhr

Dienstag                                    09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 18:00

Donnerstag                               09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag                                       09:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 2 Satz 1 BauGB die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.grossschoenau.de/de/Oeffentliche-Bekanntmachungen/ einsehbar sowie im Zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/grossschoenau/startseite mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Großschönau, 15.10.2021

Frank Peuker

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Christina Wemme
Tel.: 035841 31029

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

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