Bebauungsplan Gemeinde Großschönau Frühzeitige Beteiligung

B-Plan Richard-Goldberg-Straße 5, 02779 Großschönau

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.11.2020 bis 21.12.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ortsübliche / Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Großschönau

Bekanntmachung der Gemeinde Großschönau über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Richard-Goldberg-Straße 5“ im Regelverfahren nach § 12 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Großschönau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.08.2020 mit Beschluss-Nr. 29/08/2020 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanvorentwurfs „Richard-Goldberg-Straße 5“ – Planungsstand Juli 2020 - gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Die am 18.09.2020 begonnene öffentliche Auslegung konnte wegen einer vorübergehenden Schließung der Bauverwaltung nicht zu Ende gebracht werden und wird hiermit wiederholt. Die bereits vorgebrachten Stellungnahmen fließen in die Abwägung ein.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht wird vom

                                       20.11.2020 bis einschl. 21.12.2020

in der Gemeinde Großschönau, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 54 in 02779 Großschönau im Sachgebiet Bauverwaltung, Zimmer 17 während folgender Dienstzeiten:

             Montag und Mittwoch                  09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:00 Uhr

             Dienstag                                      09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 18:00 Uhr

             Donnerstag                                  09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 17:00 Uhr

             Freitag                                         09:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 2 Satz 1 BauGB die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.grossschoenau.de/de/Oeffentliche-Bekanntmachungen/ einsehbar sowie im Zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/grossschoenau/startseite mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Großschönau, 13.11.2020

gez.

Frank Peuker, Bürgermeister

Kontaktperson

 Frau Christina Wemme
E-Mail: wemme@grossschoenau.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen

Informationen

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