Bebauungsplan Gemeinde Großpösna Öffentliche Auslegung

MHI - Nord - 2. Entwurf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.02.2024 bis 15.03.2024
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Planzeichnung

In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Großpösna am 24.10.2011 war die Aufstellung des Bebauungsplanes „Magdeborner Halbinsel Nord“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen worden. Das Verfahren wurde bis zur Satzungsreife geführt, nach Überprüfung der Planungsziele - u. a. im Hinblick auf die Tourismusstrategie und Wirtschaftlichkeit - jedoch im Jahr 2015 ausgesetzt. Nachdem inzwischen Änderungen der Eigentumsverhältnisse, Modifizierungen der Nutzungsabsichten und Abweichungen zu den ursprünglichen Zielen des Planes eingetreten sind, möchte die Gemeinde mit einem neuen, nunmehr 2. Entwurf das Verfahren wieder aufnehmen. Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, für das Planungsgebiet die rechts­verbindlichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen zur touristischen und freizeitorientierten Sicherung des exponiert liegenden Areals am Störmthaler Sees zu schaffen, unter Berücksichtigung notwendiger Maßnahmen zum Schutz, zur Sicherung, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft.

Das Plangebiet des vorliegenden Bebauungsplanes befindet sich im Südwesten des Gemeindegebietes Großpösna im Norden der Magdeborner Halbinsel (MHI) am Störmthaler See. Der Gemeinderat der Gemeinde Großpösna hat in seiner Sitzung am 15.01.2024 die Anpassung des Umgriffs des Bebauungsplanes beschlossen. Der angepasste Umgriff/Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Skizze dargestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nunmehr folgende Flurstücke der Gemarkungen

  • Gruna: 1/23, 1/35, 1/36 tlw., 39/7, 39/8, 39/9,
  • Göltzschen: 1/15 tlw., 1/16, 1/17 tlw., 2/10, 2/17, 2/18 tlw.,7/8, 7/9 tlw., 39/4, 39/7, 39/8 tlw., 40/4 tlw.,
  • Gemarkung Magdeborn: 1/11, 1/12 tlw.,

mit einer Gesamtfläche von ca. 14,03 ha. Das Plangebiet wird umgrenzt

  • im Norden: Wasserflächen des Störmthaler Sees,
  • im Osten: Wasserflächen des Störmthaler Sees,
  • im Süden: landwirtschaftliche Nutzfläche, Ruderalstrukturen, Erschließungswege sowie südöstlich Bebauungsplan „Grunaer Bucht“
  • im Westen: Wasserflächen des Störmthaler Sees.

Der Gemeinderat der Gemeinde Großpösna hat in seiner Sitzung am 15.01.2024 den 2. Entwurf des Bebauungsplans „Magdeborner Halbinsel Nord“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, einschl. Umweltbericht, in der Fassung vom 15.01.2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplans „Magdeborner Halbinsel Nord“ der Gemeinde Großpösna in der Fassung vom 15.01.2024, bestehend aus

  • der Planzeichnung Teil A,
  • den Textfestsetzungen Teil B,
  • der Begründung,
  • dem städtebaulichen Entwurf,

sowie den verfügbaren Umweltinformationen, bestehend aus

  • [1] Begründung (inkl. Hinweise, der Anlage A-I Artenliste Gehölze),
  • [2] Umweltbericht (als Teil der Begründung) zum Bebauungsplan, Stand: 15.01.2024,
  • [3] Anlage A-II - Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, vom 15.01.2024,
  • [4] Anlage A-III - Bestandskartierung Biotoptypen, vom 15.01.2024
  • [5] Gutachten: Geotechnischer Bericht, Baugrundgutachten nach DIN EN 1997-2 und DIN 4020, Stand: 31.03.2014,
  • [6] Gutachten: Schalltechnisches Gutachten, Stand: 16.10.2014,
  • [7] Gutachten: Faunistische Kartierung zur Magdeborner Halbinsel Nord inkl. Anlagen, Stand: 01.12.2022,
  • [8] Gutachten: Faunistische Kartierung zum BPL „Helmholz-Zentrum“, Stand: 15.12.2022,

wird in der Zeit

vom 12. Februar 2024 bis zum 15. März 2024

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

www.grosspoesna.com (unter „Bebauungspläne“) und www.bauleitplanung.sachsen.de.

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist (12.02.-15.03.2024) öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Großpösna, Im Rittergut 1, 04463 Großpösna, Zimmer 110 (Auslegungsraum), während folgenden Zeiten ausgelegt:

Montag             13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag          09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch          09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Donnerstag      09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag             09:00 Uhr - 12:00 Uhr.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch per E-Mail an gemeindeverwaltung@grosspoesna.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden über die Auslegungsfrist in einem eigenen Schreiben direkt und einzeln benachrichtigt (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Hinweis zum Datenschutz:

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und der Wohnort der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert. Eine Veröffentlichung darüber hinaus erfolgt nicht.

Daniel Strobel

Bürgermeister  

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Großpösna

Bauamtsleiter

Patrick Wiederanders

Im Rittergut 1

04463 Großpösna

Tel.: 034297/71820

Fax: 034297/71810

E-Mail: patrick.wiederanders@grosspoesna.de

Datenschutzerklärung

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und der Wohnort der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

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