Flächennutzungsplan Gemeinde Großpösna Öffentliche Auslegung

Teilflächenänderung des FNP Großpösna im Bereich "Ortsmitte Störmthal" – Entwurf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.11.2023 bis 15.12.2023
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Großpösna hat in seiner Sitzung am 16.10.2023 den Entwurf einer Teilflächenänderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der „Ortsmitte Störmthal“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht (als Teil der Begründung), in der Fassung vom 16.10.2023 gebilligt und ihn zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Im Vorgriff auf die komplexe Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die Gemeinde Großpösna eine Teilflächenänderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der „Ortsmitte Störmthal“. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet der „Ortsmitte Störmthal“ als Dorfgebiet (MD) gem. § 5 BauNVO dargestellt. Da der Bebauungsplan „Ortsmitte Störmthal“ in diesem Bereich Allgemeine Wohngebiete (WA) gem. § 4 BauNVO, ein Sondergebiet Erholung (SO) gem. § 10 Abs. 4 BauNVO und ein Sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO sowie eine Gemeinbedarfsfläche vorsieht, erfolgt die Teilflächenänderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich, um diesen mit dem Bebauungsplan „Ortsmitte Störmthal“ in Einklang zu bringen.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs der Teilflächenänderung des Flächennutzungsplans sind in den unten beigefügten Anlagen (unmaßstäblich) wiedergegeben. (ab 13.11.2023 einsehbar)

Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

[1] Begründung zur Teilflächenänderung des Flächennutzungsplans im Bereich der „Ortsmitte Störmthal“ (Stand: 16.10.2023),

[2] Umweltbericht (als Teil der Begründung) zur Teilflächenänderung (Stand: 16.10.2023),

[3] Eingegangene umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Die verfügbaren Umweltinformationen sind in der beigefügten Tabelle aufgelistet. (ab 13.11.2023 einsehbar)

Der Entwurf einer Teilflächenänderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der „Ortsmitte Störmthal“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht (als Teil der Begründung) sowie den genannten, verfügbaren umweltrelevanten Informationen werden in der Zeit

vom 13. November 2023 bis zum 15. Dezember 2023

öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Großpösna, Im Rittergut 1, 04463 Großpösna, Zimmer 110 (Auslegungsraum), während folgenden Zeiten ausgelegt:

Montag           13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag         09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch         09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Donnerstag    09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag            09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Des Weiteren können die o. g. Unterlagen vom 13. November 2023 bis zum 15. Dezember 2023 im Internet unter www.grosspoesna.com sowie www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf bei der Gemeindeverwaltung Großpösna schriftlich (beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an gemeindeverwaltung@grosspoesna.de) oder zur Niederschrift eingebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teilflächenänderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden über die Auslegungsfrist in einem eigenen Schreiben direkt und einzeln benachrichtigt (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Hinweis zum Datenschutz:
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und der Wohnort der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

Daniel Strobel

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Großpösna

Bauamtsleiter

Patrick Wiederanders

Im Rittergut 1

04463 Großpösna

Tel.: 034297/71820

Fax: 034297/71810

E-Mail: patrick.wiederanders@grosspoesna.de

Datenschutzerklärung

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und der Wohnort der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Umgriff
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Arten verfügbarer Umweltinformationen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf

Informationen

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