Bebauungsplan Gemeinde Großpösna Öffentliche Auslegung

vorhabenbezogener Bebauungsplan "Tankstelle Großpösna"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.07.2023 bis 18.08.2023
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Großpösna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.06.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung „Tankstelle Großpösna“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, in der Fassung vom 26.06.2023 gebilligt und ihn zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. GR-2023-23).

Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Tankstelle Großpösna“ werden folgende Ziele verfolgt:

  • Qualitative Aufwertung der Bestandsituation durch die Erweiterung der bestehenden Tankstelle durch ein Shop-Gebäude
  • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Tankstelle Großpösna“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a des BauGB ist gemäß § 13a Abs. 2 das vereinfachte Verfahren entsprechend § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 anzuwenden. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB konnte abgesehen werden (§ 13 Abs. 2 Punkt 1).

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung „Tankstelle Großpösna“ bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, in der Fassung vom 26.06.2023 wird in der Zeit

vom 17.07.2023 bis 18.08.2023

öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Großpösna, Im Rittergut 1, 04463 Großpösna, Zimmer 110 (Auslegungsraum), während folgenden Zeiten ausgelegt:

Montag                                                                                             13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag                                                 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch                                                 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Donnerstag                                            09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag                                                   09.00 Uhr - 12:00 Uhr.

Des Weiteren können die o. g. Unterlagen vom 17.07. bis 18.08.2023 im Internet unter www.grosspoesna.de sowie www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf bei der Gemeindeverwaltung Großpösna schriftlich oder zur Niederschrift eingebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden über die Auslegungsfrist in einem eigenen Schreiben direkt und einzeln benachrichtigt (§ 3 Abs. 2 Satz 3).

Daniel Strobel

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Großpösna

SB Hochbau

Uwe Schneider

Im Rittergut 1

04463 Großpösna

Tel.: 034297/71820

Fax: 034297/71810

E-Mail: uwe.schneider@grosspoesna.de

Datenschutzerklärung

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und der Wohnort der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Schallschutzgutachten
  • Ergänzung Schallschutzgutachten

Informationen

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