Flächennutzungsplan Gemeinde Großpösna Frühzeitige Beteiligung

Teilflächenänderung des FNP Großpösna im Bereich "Ortsmitte Störmthal" - Vorentwurf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.07.2023 bis 18.08.2023
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Großpösna hat in seiner Sitzung am 26.06.2023 die Einleitung einer Teilflächenänderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der „Ortsmitte Störmthal“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB be­schlossen.

Im Vorgriff auf die komplexe Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die Gemeinde Großpösna eine Teilflächenänderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der „Ortsmitte Störmthal“. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet der „Ortsmitte Störmthal“ als Dorfgebiet (MD) gem. § 5 BauNVO dargestellt. Da der Bebauungsplan „Ortsmitte Störmthal“ in diesem Bereich Allgemeine Wohngebiete (WA) gem. § 4 BauNVO, ein Sondergebiet Erholung (SO) gem. § 10 Abs. 4 BauNVO und ein Sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO sowie eine Gemeinbedarfsfläche vorsieht, erfolgt die Teilflächenänderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich, um diesen mit dem Bebauungsplan „Ortsmitte Störmthal“ in Einklang zu bringen.

Dementsprechend wurde ein Vorentwurf zur Teilflächenänderung erarbeitet, der vom Gemeinderat Großpösna in seiner Sitzung am 26.06.2023 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen wurde.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Im Rahmen dieses Verfahrensabschnittes werden die Planungsunterlagen zur Teilflächenänderung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht für den Bereich der „Ortsmitte Störmthal“, Vorentwurf vom 26.06.2023, in der Zeit

vom 17. Juli 2023 bis zum 18. August 2023

öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Großpösna, Im Rittergut 1, 04463 Großpösna, Zimmer 110 (Auslegungsraum), während folgenden Zeiten ausgelegt:

Montag           13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag         09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch         09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Donnerstag    09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag            09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Des Weiteren können die o. g. Unterlagen vom 17. Juli 2023 bis zum 18. August 2023 im Internet unter www.grosspoesna.de sowie www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist bei der Gemeinde abgegeben werden.

Daniel Strobel

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Großpösna

Bauamtsleiter

Patrick Wiederanders

Im Rittergut 1

04463 Großpösna

Tel.: 034297/71820

Fax: 034297/71810

E-Mail: patrick.wiederanders@grosspoesna.de

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Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und der Wohnort der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

Gegenstände

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  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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