Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Großpösna Öffentliche Auslegung

Östliche Erweiterung Gewerbegebiet Störmthal - Entwurf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.07.2022 bis 09.09.2022
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Achtung, geänderte Auslegungsdauer! Die hier ursprünglich eingestellte Planfassung (Planzeichnung, Textliche Festsetzungen) enthielt Abweichungen von der vom Gemeinderat beschlossenen und in der Gemeindeverwaltung in Papierform ausgelegten Planfassung. Dieser Fehler wurde behoben, die richtige Planfassung ist nun verfügbar. Aufgrund dieses Umstandes wird die Auslegungsdauer und damit die Stellungnahmefrist bis zum 09.09.2022 verlängert.

Der Gemeinderat der Gemeinde Großpösna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.06.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Östliche Erweiterung Gewerbegebiet Störmthal“, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung und dem Umweltbericht, in der Fassung vom 27.06.2022, gebilligt und ihn zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Mit dem Bebauungsplan „Östliche Erweiterung Gewerbegebiet Störmthal“ sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung des östlich des bestehenden Gewerbegebietes liegenden Plangebietes geschaffen werden. Die Festsetzungen werden aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großpösna entwickelt. Darüber hinaus ist unter Berücksichtigung der günstigen verkehrlichen Anbindung die teilweise Nutzung als Gemeinbedarfsfläche geplant.

Der räumliche Geltungsbereich ist in der unten beigefügten Übersichtskarte dargestellt.

Folgende Arten umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

  1. Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan (Stand: 27.06.2022)
  2. Geotechnischer Bericht (Stand: 25.03.2020)
  3. Kartierung ausgewählter Tiergruppen (Stand: 21.11.2019)
  4. Schallimmissionsprognose (Stand: 20.05.2022)
  5. Bestimmungen der Infiltrationsrate des Bodens (Stände: 05.10.2020, 04.03.2022 und 31.03.2022)
  6. Verkehrliche Untersuchung – Aufkommensermittlung (Stand: 12.07.2021)
  7. Regenentwässerungskonzept (Stand: 24.05.2022)
  8. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Östliche Erweiterung Gewerbegebiet Störmthal“ in der Fassung vom 27.06.2022 mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan sowie den genannten, verfügbaren umweltrelevanten Informationen werden in der Zeit

vom 11.07.2022 bis zum 12.08.2022, verlängert bis zum 09.09.2022,

öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Großpösna,
Im Rittergut 1, 04463 Großpösna, Zimmer 110 (Auslegungsraum), während
folgenden Zeiten ausgelegt:

Montag 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr - 12:00 Uhr.

Des Weiteren können die o. g. Unterlagen vom 11.07.2022 bis zum 12.08.2022, verlängert bis zum 09.09.2022, im Internet unter www.grosspoesna.de sowie www.bauleitplanung.sachsen.de
eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf bei der
Gemeindeverwaltung Großpösna schriftlich (beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an gemeindeverwaltung@grosspoesna.de) oder zur Niederschrift eingebracht
werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung
über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Bei der Aufstellung des
Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig,
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die von dem Antragsteller
im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber
hätten geltend gemacht werden können.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden
werden über die Auslegungsfrist in einem eigenen Schreiben direkt und einzeln
benachrichtigt (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Hinweis zum Datenschutz:
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und der Wohnort der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

Dr. Gabriela Lantzsch
Bürgermeisterin

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Großpösna

Bauamtsleiter

Patrick Wiederanders

Im Rittergut 1

04463 Großpösna

Tel.: 034297/71820

Fax: 034297/71810

E-Mail: patrick.wiederanders@grosspoesna.de

Datenschutzerklärung

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und der Wohnort der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.