Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Großpösna Frühzeitige Beteiligung

Östliche Erweiterung Gewerbegebiet Störmthal - Vorentwurf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.01.2021 bis 05.02.2021
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Großpösna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.11.2020 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Östliche Erweiterung Gewerbegebiet Störmthal“, bestehend aus der Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und der Begründung, in der Fassung vom 16.11.2020 gebilligt und ihn zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.1 BauGB bestimmt.

Mit dem Bebauungsplan „Östliche Erweiterung Gewerbegebiet Störmthal“ sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung des östlich des bestehenden Gewerbegebietes liegenden Erweiterungsbereiches geschaffen werden. Die Festsetzungen werden aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großpösna entwickelt. Darüber hinaus ist unter Berücksichtigung der günstigen verkehrlichen Anbindung die teilweise Nutzung als Gemeinbedarfsfläche geplant.

Der räumliche Geltungsbereich ist in der unten beigefügten Übersichtskarte dargestellt.

Die Planung bezieht sich auf die Gemarkungen Güldengossa und Störmthal und bezieht die nachfolgenden Flurstücke ein:

Gemarkung Güldengossa:

- vollständig einbezogen: 270/6, 265/30, 271/7

- teilweise einbezogen: 265/28, 268/38, 270/2, 271/2, 271/9

Gemarkung Störmthal:

- teilweise einbezogen: 130/5, 128/12

Für den Vorentwurf sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

  1. Geotechnischer Bericht (FCB GmbH, 25.03.2020)
  2. Kartierung ausgewählter Tiergruppen (seecon Ingenieure GmbH, 21.11.2019)
  3. Schallimmissionsprognose (akib Sachverständigen- und Ingenieurgesellschaft mbH, 08.05.2020)

Die oben genannten Angaben über die umweltbezogenen Informationen werden im Rahmen des Verfahrens und der noch durchzuführenden Umweltprüfung entsprechend der zukünftig vorliegenden Erkenntnisse fortgeschrieben.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Östliche Erweiterung Gewerbegebiet Störmthal“ in der Fassung vom 16.11.2020 mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung sowie den genannten, bereits verfügbaren umweltrelevanten Informationen werden in der Zeit

vom 04.01.2021 bis zum 05.02.2021

öffentlich in der Gemeindeverwaltung Großpösna, Im Rittergut 1, 04463 Großpösna, Zimmer 110 (Auslegungsraum), während der folgenden Zeiten ausgelegt:

Montag 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09.00 Uhr - 12:00 Uhr.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona-Pandemie das Rathaus vorläufig für den Publikumsverkehr geschlossen sein kann. Es wird daher um vorherige telefonische Anmeldung im Bauamt (034297/718-20, -21, -23, -24 oder -25) oder E-Mail: gemeindeverwaltung@grosspoesna.de gebeten.

Des Weiteren können die o. g. Unterlagen vom 04.01.2021 bis zum 05.02.2021 im Internet unter www.grosspoesna.de sowie www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf bei der Gemeindeverwaltung Großpösna schriftlich oder zur Niederschrift eingebracht werden. Auch hierfür wird um vorherige telefonische Anmeldung (s. o.) gebeten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz: Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und der Wohnort der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden über die Offenlegungsfrist benachrichtigt und mit einem eigenen Schreiben direkt und einzeln gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Dr. Gabriela Lantzsch

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Großpösna

Bauamtsleiter

Patrick Wiederanders

Im Rittergut 1

04463 Großpösna

Tel.: 034297/71820

Fax: 034297/71810

E-Mail: patrick.wiederanders@grosspoesna.de

Datenschutzerklärung

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und der Wohnort der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

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